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Grundlagen zum Thema Immobilienverwaltung und aktuelle News

Immobilienverwaltung und Hausverwaltung

Die Immobilienverwaltung gliedert sich in 3 Teilbereiche:

1. Verwaltung nach WEG / Wohnungseigentumsverwaltung

Hier erfolgt die Immobilienverwaltung im Rahmen der Betreuung des gemeinschaftlichen Eigentums (im Gegensatz zum Sondereigentum) bei Eigentümergemeinschaften durch den ordnungsgemäß bestellten Verwalter der WEG

2. Mietverwaltung / Hausverwaltung

Hier geht es um die kaufmännische und technische Immobilienverwaltung vermieteter Objekte für einen (meist Einzel-)Eigentümer. Also die Abwicklung sämtlicher Mietverhältnisse von Neuvermietung, Abrechnung bis hin zur Kündigung.

3. Gewerbevermietung / Facility Management

Gleicht im Normalfall der Mietverwaltung, wobei die gesetzlichen Rahmenbedingen im Gegensatz zum "normalen" Mietrecht abweichen. Ab einer bestimmten Komplexität werden Gewerbeimmobilien meist durch ein so genanntes Facility Management verwaltet, worunter die Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilien wie Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen verstanden wird (engl.: facilitiy).Hier geht es um die professionelle Abwicklung von technischen, infrastrukturellen und kaufmännischen Aufgaben.

Sie können sich auch zusätzlich über unsere Homepage und das dort angebotene Vermieterlexikon über sämtliche relevanten Themen der Immobilienverwaltung und Hausverwaltung informieren

http://hausverwaltung-koeln.com/

Und natürlich halten wir Sie in den nachfolgenden Beiträgen auf dem Laufenden, denn beim Thema Immobilienverwaltung und Hausverwaltung gibt es ständig Neuerungen...

Immobilienverwaltung und Hausverwaltung
Immobilienverwaltung und Hausverwaltung

Tipp: Gesundes Wohnklima

Schimmel vermeiden durch richtiges Lüften

Der Tipp:

Mindestens 2 Mal pro Tag alle Fenster komplett öffnen und 10 Minuten stoßlüften.

Nur so ist ein ausreichender Luftaustausch gewährleistet. Fenster auf Kipp ist kontraproduktiv und führt vielmehr zu einem Auskühlen der Wohnung.

Kaufen Sie am Besten ein Hygrometer mit Warnfunktion im kritischen "Schimmelbildungsbereich". Kostet nicht viel, ist aber sehr hilfreich.

Weitere Tipps auf http://www.hausverwaltung-koeln.com

News: Trinkwasserverordnung / Legionellenuntersuchung

Fristen zur Erstuntersuchung werden verschoben

Nach der aktuellen Trinkwasserverordnung sind Vermieter dazu verpflichtet, bis zum 31.10.2012 das Trinkwasser untersuchen zu lassen.

Allerdings soll nach Entscheidung des Bundesrats die Prüffrist jetzt doch bis zum 31.12.2013 verlängert werden.

Gute Nachrichten für Vermieter und Hausverwalter.
 

Bei Fragen helfen wir auch direkt weiter.

Kontraktieren Sie uns einfach über unsere Homepage http://hausverwaltung-koeln.com

Tipp: Zustellungsfrist bei der BK-Abrechnung beachten

Betriebskostenabrechnung 2011 - Frist bis 31.12.2012

Für die Betriebskostenabrechnung des Jahres 2011 (Abrechnungszeitraum 01.01.-31.12) läuft die Frist zur Zustellung durch den Vermieter am 31.12.2012 ab. Mögliche Nachzahlungsbeträge können bei verspäterer Zustellung nicht mehr geltend gemacht werden. Guthaben müssen aber dennoch ausbezahlt werden.

Bei Fragen helfen wir auch direkt weiter.

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News: Sicherheit in Haus und Heim

Rauchmelder auch in NRW bald Pflicht

Nach der Einführung einer Rauchmelderpflicht in den südlichen Bundesländern wird auch in NRW über die Einführung diskutiert. Diese wird aber vorerst nur für Neubauten greifen.

Sprechen Sie dennoch bereits jetzt Ihren Vermieter oder Immobilienverwalter an, denn Rauchmelder können Leben retten.

Unsere Homepage http://hausverwaltung-koeln.com

Immobilienverwaltung Köln - Maklertipp

Wer einen guten Wohnungsmakler sucht, ist hier richtig:

Die SIS Immobilien GmbH hilft Ihnen bei der professionellen Vermarktung Ihrer Immobilie.

http://sis-immobilien-gmbh.de

Tipp: Betriebskostenabrechnungen prüfen

Kann ich als Mieter die Rechnungen vom Vermieter anfordern?

Nein, der Vermieter bzw. die Hausverwaltung muss die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege nicht zusenden. Allerdings steht es jedem Mieter frei, nach dem Zugang der Abrechnung beim Vermieter oder Verwalter sämtliche  Belege einzusehen und z.B. zu fotografieren.

Ausnahme: Der Weg zum Vermieter ist dem Mieter nicht zuzumuten (andere Stadt, körperliche Beeinträchtigung,etc.). Dann können die Belege auch angefordert werden.

Tipp: WEG-Recht Aktuell

Werdender Wohnungseigentümer haftet für Hausgeld des Veräußerers

Der werdende Wohnungseigentümer haftet beim sogenannten Ersterwerb vom Bauträger  komplett für die Lasten der Wohnung, sobald er eine "verfestigte Erwerbsposition" erlangt hat. Der nach wie vor im Grundbuch stehende Verkäufer muss nicht mehr für diese Lasten aufkommen. (BGH, Urteil vom 11.5.2012, V ZR 196/11)

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