Kassenzettel - juristisch bedeutsam?
Kassenzettel verloren - Erstellen, aber wie?
Im juristischen Sinne spielt ein Kassenzettel eine entscheidende Rolle. So ist ein jeder Verkäufer verpflichtet einen Kassenzettel zu erstellen. Im BGB, das ist das in Deutschland geltende Recht, ist festgelegt, dass die Kosten, die möglicherweise für einen Kassenzettel, auch Quittung genannt, anfallen werden, von dem Verkäufer getragen werden müssen. Sie dürfen dem Käufer in keiner Weise auferlegt werden. Das ist es auch nicht, was viele Verkäufer probieren. Vielmehr stellt sich häufig die Frage, was passiert, wenn der erste Kassenzettel verloren gegangen ist. Es kann nun mal nicht sein, dass man beliebig häufig in das Geschäft zurückkehren kann und sich einen neuen Kassenzettel ausstellen lassen kann. Um ein Verständnis für diese Problematik zu entwickeln, sollte man auch darüber nachdenken, welche Funktion ein Kassenzettel hat. Er dient dazu zu beweisen, dass man ein gewisses Produkt erworben hat. Hier spielt neben dem Namen des Verkäufers, dem Namen des Produkts auch eine entscheidende Rolle, wann das Produkt gekauft worden ist. Denn damit hängt das große Thema der Verjährung eng zusammen. Je nachdem, wann das Produkt gekauft worden ist, läuft eine gewisse Zeit ab, bis zu der man Ansprüche geltend machen kann. Im Anschluss daran besteht keine Möglichkeit mehr Ansprüche geltend zu machen, denn dann spricht der Jurist davon, dass der Anspruch, der aus dem Kassenzettel hervorgeht verjährt ist, also abgelaufen wird.
Kassenzettel - für die Juristen eine Urkunde
Viele Menschen verstehen unter eine Urkunde nur ein bedeutsames Schreiben, zum Beispiel ein Zeugnis. Dabei kann es sich genauso um das Zeugnis des Enkels aus der Grundschule handelt, wie um das eigene Zeugnis, welches der Arbeitgeber ausgestellt hat. Entscheidend ist für die meisten Menschen, dass es wertvoll aussieht und auf besonderem Papier erstellt worden ist. Deshalb wird in der Laiensphäre ein Kassenzettel nicht als Urkunde verstanden. Dem ist jedoch zur großen Überraschung vieler Kunden nicht so. Auch ein Kassenzettel stellt eine Urkunde dar. Denn ein Kassenzettel dient dazu zu beweisen, dass es tatsächlich zu einem Kauf gekommen ist. Der Kauf ist in §433 BGB definiert und somit auch im geltenden Recht verankert. Somit ist ein Kassenzettel doch wesentlich wichtiger, als es viele Menschen auf den ersten Blick auch nur vermuten würden. Man muss deshalb damit rechnen, dass man einen Kassenzettel in der Zukunft noch einmal brauchen wird. Aus diesem Grunde sollte man ihn, als Empfehlung formuliert, immer gut aufheben. Da muss man natürlich auch zwischen verschiedenen Käufen unterscheiden. Die Äpfel, die man kauft, braucht man sicher nicht mehr umzutauschen. Anders sieht es jedoch aus, wenn man sich einen neuen Computer kauft. In diesem Falle sollte man mit dem Kassenzettel besser umgehen.
Kann man sich selbst einen Kassenzettel erstellen?
Es gibt die Möglichkeit einer Selbstquittierung. Bevor man sich für diese Variante entscheidet, sollte man aber darüber nachdenken, ob es nicht Alternativen geben könnte, die sich besser eignen, um das eigentlich Ziel, nämlich eine neue Quittung zu erreichen. Man sollte immer in seinen Unterlagen nachschauen, ob man die Quittung nicht doch noch finden könnte. Das wird jedoch in den meisten Fällen nicht den erhofften Erfolg erbringen. Aus diesem Grunde sollte man versuchen sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Oftmals hat er Dokumente in seinem Computer gespeichert, aufgrund derer sich ein solcher Kauf, wie man ihn gerade beschreibt, ergibt. Natürlich wird er nicht bereit sein ohne Kosten einen weiteren Bon auszustellen. Jedoch kann man an seine Kulanz appellieren, sodass es in einigen Fällen gelingen kann, einen neuen Bon zu erhalten. Diese Chance sollte man dann natürlich nutzen, jedoch auch im Anschluss daran mit dem Bon oder der Quittung vorsichtig umgehen und sie gut aufzubewahren, damit sie nun nicht noch einmal verloren gehen wird.