Kinder und Gesundheit
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Sachsen

Gesundheitsschutz für Kindern

Kinder und Gesundheit

Seit dem 20. Juli 2011 gelten in Deutschland neue Richtlinien zum Gesundheitsschutz für Kindern für die Herstellung von Spielzeug. Der Gesundheitsschutz von Kindern wird mit der EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG weiter verbessert. Diese Regeln sind in der 2. GPSGV zu finden. Leider werden viele wichtige Änderungen erst später eingeführt. Das betrifft vor allem die Verwendung chemischer Bestandteile, die erst in 2013 Jahren verboten werden.

Viele Artikel für Kinder, wenn auch leider noch nicht alle, sind schadstofffrei. Besonders bei Plüschtieren und Kuschelkissen sollte auf Qualität geachtet werden. Mechanische, elektrische und brandgefährdende Eigenschaften werden nun ab sofort stärker kontrolliert. Die neue Richtlinie zur Spielzeugsicherheit bringt ein Verwendungsverbot für allergenen Duftstoffen, krebserregenden und erbgutverändernden Stoffen. Spielzeugteile dürfen nicht mehr fest mit Lebensmitteln verbunden sein. Auch wenn es Kleinkinder noch nicht lesen können, es werden jetzt deutliche Warnhinweise auf Spielzeugen gefordert, die mit einem großen, deutlich lesbaren, Achtung beginnen. Das wichtigst Kapitel für den Gesundheitsschutz der Kinder sind die sogenannten CMR-Stoffe. Darunter sind krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe zu verstehen.

Jedes Jahr veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) aufgedeckten Verstöße gegen das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG).

Gerade der Gesundheitsschutz von Kindern sollte uns allen am Herzen liegen.

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