Finanzen & Versicherungen
Kindergeld beantragen – Neuregelung Kindergeld 2012
Bisher bekamen Eltern für ihre volljährigen Kinder, die in einer Ausbildung waren, kein Kindergeld mehr, wenn diese mehr als 8004 Euro im Jahr verdient haben. Auch wenn dies nur Kinder im letzten Lehrjahr und wenige Studenten mit lukrativen Nebenjobs betraf, könnte die Neuregelung für das Kindergeld 2012 doch für einige Familien interessant sein. Wer das Kindergeld 2012 beantragen möchte, hat es durch die Neuregelung auch einfacher. Denn eine Einkommensprüfung fällt ab dem 1. Januar 2012 komplett weg. Unabhängig vom Einkommen bekommen Eltern für alle Kinder Kindergeld, die jünger als 25 Jahre alt sind und sich entweder in einem Erststudium oder ihrer ersten Berufsausbildung befinden.
Kindergeld beantragen bei Zweitausbildung
Bisher gab es bei einer Zweitausbildung oder einem Zweitstudium kein Kindergeld mehr. Dies galt auch für Kinder, die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung noch ein Studium aufnehmen wollten. Auch in diesem Punkt gibt es eine neue Regelung für das Kindergeld. Wenn Kinder, die unter 25 Jahre alt sind und sich entweder in einer Zweitausbildung, einem Zweitstudium oder einem an die Ausbildung anschließenden Studium befinden, nachweislich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten gehen, haben Eltern trotzdem Anspruch auf das Kindergeld . Das Ausbildungsgehalt wird ebenfalls nicht angerechnet.
Wer hat von dem neuen Kindergeld 2012 einen Vorteil?
Kritiker sagen, dass die Neuregelung des Kindergeldes Augenwischerei sei. Tatsächlich profitieren nur sehr wenige Familien vom neuen Kindergeld. Denn die meisten Studenten und Auszubildende kommen ohnehin nicht über die alte Grenze von 8004 Euro pro Jahr. Ausbildungsgehälter liegen in der Regel darunter, höchstens im dritten Lehrjahr kann diese Grenze erreicht werden. Neben einem Studium ist es den meisten Studenten nicht möglich, mehr als einen 400 Euro Job auszuführen. Das Einkommen der meisten Studenten liegt daher ebenfalls ohnehin unter dieser Grenze. Von den Neuregelungen des Kindergeldes profitieren also nur einige wenige Familien, deren Kinder durch glückliche Umstände neben Studium und Ausbildung ein gutes Einkommen erwirtschaften können.
Familien, deren Kinder arbeitslos sind, bekommen nach wie vor kein Kindergeld mehr, selbst dann nicht, wenn die Kinder noch im gemeinsamen Haushalt wohnen. Hier wird das Kind lediglich bei der Höhe der Bezüge als Haushaltsmitglied berücksichtigt. Arbeitslosen unter 25 wird daher geraten, sich wenn möglich bei der zuständigen Arbeitsagentur als Ausbildungssuchend zu melden, sofern eine Ausbildung überhaupt angestrebt wird. Dies bedeutet natürlich auch, dass für den Erhalt des Kindergeldes vermittelte Ausbildungsangebote auch angenommen werden müssen.
Wie Sie Kindergeld beantragen können, erfahren Sie unter www.kindergeld2012.org