Viele Autofahrer sind unsicher, ob das Tragen eines Kopfhörers am Steuer erlaubt ist oder nicht. Die Rechtslage ist nicht eindeutig.
Kopfhörer am Steuer: erlaubt oder nicht?
Die deutsche Straßenverkehrsordnung schreibt uns Autofahrern so einiges vor. Wer glaubt, Herr seines Autos zu sein, irrt sich. Nicht nur das Telefonieren am Steuer, sondern mitunter auch das Musikhören kann zu einer Strafe führen. Allerdings ist die Rechtslage zum Thema Kopfhörer am Steuer nicht eindeutig. Das sollten Sie wissen.
Kopfhörer allein ist nicht ausschlaggebend
Grundsätzlich ist das laute Musik hören im Auto nicht gestattet, rechtliche Probleme gibt es aber erst dann, wenn die Beeinträchtigung des Gehörs nachgewiesen werden kann und akustische Signale ausgeblendet werden. Dies ist nicht nur bei voll aufgedrehter Stereoanlage, sondern auch beim Musikhören mit einem Kopfhörer der Fall. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, auf welche Weise Sie am Straßenverkehr teilnehmen, auch das laute Musik hören mit einem Kopfhörer auf dem Fahrrad oder sogar zu Fuß können zu einem Bußgeld führen, zumindest theoretisch. In der Praxis ist es bisher selten vorgekommen, dass Fußgängern ihr MP3 Player untersagt wurde. Beim Thema Kopfhörer im Straßenverkehr kommt es ohnehin immer auf den Einzelfall an.
In der Regel wird ein Bußgeld dann verhängt, wenn der Fall eindeutig ist. Wenn ein Autofahrer das Signal eines Einsatzfahrzeuges nicht hört, weil er einen Kopfhörer auf dem Kopf oder im Ohr trägt, muss er mit einem Bußgeld von derzeit zehn Euro rechnen. Teuer wird der Spaß aber erst bei einem Unfall, dann kann sich nämlich auch die Versicherung quer stellen. In diesem Fall wird der Musikgenuss richtig teuer. Schon aus diesem Grunde ist es empfehlenswert, am Steuer auf Kopfhörer zu verzichten, sofern sie nicht zum Telefonieren gebraucht werden. Nicht zuletzt ist der Musikgenuss über die Lautsprecher der Anlage wesentlich bequemer.
Kopfhörer ist nicht gleich Kopfhörer
Viele Menschen nutzen im Auto ein Bluetooth Headset zum Beispiel für Telefonate (siehe auch bluetoothkopfhoerer.org). Kommt es wirklich zu einer Auseinandersetzung mit der Polizei wegen eines Kopfhörers im Straßenverkehr, spielt auch der Kopfhörertyp eine Rolle. Bei Kopfhörern wird grundsätzlich zwischen geschlossenen und offenen Kopfhörern unterschieden. Dabei kommt es auf die Bauweise an. Offene Kopfhörer verschließen den Gehörgang nicht vollständig, hier können Nebengeräusche wie zum Beispiel der Straßenverkehr noch problemlos wahrgenommen werden. Geschlossene Kopfhörer hingegen sind im Straßenverkehr problematisch. Je nach Bauweise umschließen Sie die Ohrmuschel völlig oder werden als In-Ear Modell wie ein Ohrstöpsel im Gehörgang getragen. Wenn Sie sich für einen Kopfhörer interessieren und diesen auch als Teilnehmer im Straßenverkehr nutzen möchten, sollten Sie sich also besser für einen offenen Kopfhörertyp entscheiden.