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Mutterliebe und das Geld

Kostgeld - Rechte, Pflichten und Rat

Vor einigen Tagen erreichte mich ein Anruf einer Freundin, die sehr empört über die Haltung ihres Sohnes war. Es ging um das liebe Geld. Das meist verwendete Wort in diesem Gespräch war Kostgeld. Von endenden Unterhaltszahlungen war die Rede, vom Wegfall des Kindergeldes und dass er begreifen muss, das Leben Geld kostet. Doch letztendlich drehte sich alles um Kostgeld. Nach einigen Minuten konnten wir uns dem Kern ihres Problems annehmen. Ihr über alles geliebter Sohn wurde vom Ausbildungsbetrieb übernommen und bekommt ab dem nächsten Monat ein gutes Gehalt. Da Sohnemann noch bei der Mutter lebt und dort auch vorerst bleiben will, kam zwischen den beiden unter anderem das Thema Kostgeld auf „den Tisch“. Von einer Einigung weit entfernt, verzogen sich beide ins sogenannte Schneckenhaus. Sie bat mich um Hilfe und Rat, denn sie war der Meinung, dass ihr dieses Geld zusteht. Doch wo werden hierzu eventuelle Rechte und Pflichten geregelt?
Kostgeld - Rechte, Pflichten und Rat
Kostgeld - Rechte, Pflichten und Rat

Eine gesetzliche Regelung zum Kostgeld

Vielleicht im Familienrecht?

Ich machte mich also auf die Suche im Internet. Gibt es gesetzliche Vorschriften zum Kostgeld? Ich habe unterschiedliche Keywords eingegeben, bin in unzähligen Foren gelandet. Leider ergebnislos. Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), dem Bereich, der auch das Familienrecht regelt, habe ich keine Vorschriften zum Kostgeld gefunden. Ich fand Erläuterung wie: Unter dem Begriff Kostgeld versteht man einen Betrag, den Eltern von ihren Kindern verlangen können, wenn das Kind über eigenes Einkommen verfügt. Hierbei ist zunächst unerheblich, ob ein minderjähriges oder volljähriges Kind Kostgeld abgeben soll. Dieses Kostgeld wird als Gegenleistung oder Ausgleich dafür verstanden, dass das Kind zu Hause isst und wohnt. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Kostgeld gesetzlich eingefordert werden kann, wurde nicht erläutert. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass es für das sogenannte Kostgeld keine juristische Basis gibt, da es nicht um gesetzlich verankerte Unterhaltsansprüche geht. Ein solcher Anspruch kann durchaus zwischen Mutter und Sohn entstehen, wenn einer von beiden bedürftig im Sinne des Gesetzes ist, und ist ein klagbar. Ich bin kein Rechtsanwalt, deshalb sollte jeder zur vollständigen Klärung einen entsprechenden Fachmann aufsuchen, um gegebenenfalls Details zum Kostgeld zu erhalten, die mir verborgen geblieben sind.

Kostgeld als Ausgleich für Kost und Logis

Tradition und Moderne

Ich persönlich kenne das Wort Kostgeld bereits von meinen Großeltern, die Anfang des 19. Jahrhundert das Licht der Welt erblickt hatten. Daraus schließe ich, dass es sich wir um einen alten Brauch handelt, der vielleicht auch mal (ein ungeschriebenes) Gesetz war. Bedingt eine Art Vorläufer des heutigen Unterhaltsrechts. Leider habe ich auch in diesem Zusammenhang keine Hintergründe im Internet gefunden und kann daher keine Fakten und Daten benennen. Ich persönlich habe kein Kostgeld an meine Eltern zahlen müssen. Jedoch kann ich mir gut vorstellen, dass das Kostgeld eine bedeutende Rolle hatte, bevor das Familienrecht mit allen Details im BGB gesetzlich festgelegt wurde. Dies geschah in der ursprünglichen Fassung jedoch erst im Jahre 1896. Am 1.1.1900 traten die Gesetze des BGB in Kraft. Dieses Kostgeld macht für mich auf jeden Fall Sinn – gestern wie heute. Vielleicht ging es früher vor allem darum Not zu lindern, Last zu teilen. Denn Essen, Trinken und eine Schlafstelle dürften schon immer zum Grundbedürfnis gezählt haben. Wenn nun der Eine, der Geber, Kost und Logis zur Verfügung stellt ist es da nicht selbstredend, wenn der Andere, der Nehmer, seinen Obolus in Form von Kostgeld beiträgt? Damals, in der „guten alten Zeit“ wie auch heute. Denn auch heute kann Kostgeld dazu beitragen, dass es allen Beteiligten einer Gemeinschaft besser geht. Unabhängig davon, ob es hierzu eine gesetzliche Verpflichtung gibt!

Moral und Kostgeld

Eine salomonische Lösung

In diesem Fall bin ich der Meinung, dass der Sohn Kostgeld abgeben sollte. Hier geht es nicht um Moral, sondern um den Ausgleich von Kosten und Geldwerten Vorteilen. Natürlich spielen auch psychologische Hintergründe eine Rolle, denn der Sohn soll kein Dauergast im Hotel Mama bleiben. Eine „salomonische Lösung“ sollte herbei geführt werden. Mein Rat: Von den gesamten Aufwendungen für Kost und Logis trägt der Sohn 1/3 als Kostgeld. Hinzu kommt ein Fixbetrag für die Dienstleistungen der Mutter, den sie aber für ihn spart. Wenn er sein eigenes Nest schafft, soll dieser Betrag zur Auszahlung kommen. Dies kann noch dauern – doch seine Augen strahlten vor Zustimmung. Nun zahlt er Kostgeld.