Krach und Ärger an der Grundstücksgrenze vermeiden
Krach und Ärger an der Grundstücksgrenze vermeiden
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Wenn es wegen Geruch und Lärm zum Streit kommt

Krach und Ärger an der Grundstücksgrenze vermeiden

Dicke Luft gibt es besonders im Sommer häufig an Deutschlands Grundstücksgrenzen. Im Sommer wollen viele Mieter und Eigenheimbesitzer ihre Freizeit auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten verbringen wollen. Das gute Wetter und den warmen Sommerabend genießen.
Doch vielfach sind Streitigkeiten durch die daraus entstehenden Nachbarschaftsprobleme vorprogrammiert. Tägliche, langandauernde und laute Grillpartys, sonntägliches Rasen mähen oder der Streit über die weit über die Grundstücksgrenze wuchernde Hecke sind häufig Streitpunkte die unter Nachbarn eskalieren. Oft geht es soweit, dass sich Richter mit den Fragen beschäftigen müssen.

Frischer Bratwurstduft gefällt nicht jedem

So weckt der Duft der frisch gebratenen Würstchen nicht bei jedem die Vorfreude auf einen schönen Abend im einheimischen Garten. Der aufsteigende Qualm, Wurst- und Fleischgeruch, sowie eine Geräuschkulisse mit viel Lärm stört manchen Anwohner. Grundsätzlich gilt jedoch, dass Hausbesitzer auf ihrem Grundstück, so oft grillen dürfen, wie sie möchten. Allerdings dürfen sie niemanden gefährden oder belästigen. Allerdings sollte die Grillparte werktags um 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 23 Uhr beendet sein. Wenn danach die Party fortgesetzt werden soll, ist besondere Rücksicht geboten. Dritte dürfen nicht durch Lärm wie zum Beispiel lautes Gelächter oder laute Musik gestört werden.

Streitthema Rasenmähen

Beim Rasenmähen ist die Rechtgrundlage eindeutig. So dürfen zum Beispiel in NRW motorbetriebene Rasenmäher nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr benutzt werden. Rasenmäher unterhalb einer Lautstärke von 88 Dezibel können auch bis 22 Uhr für einen gut geschnittenen Rasen sorgen. Sonn- und Feiertage sind grundsätzliche rasenmäherfrei Zeit. Städte und Gemeinden können diese Vorschriften allerdings weiter verschärfen. Im Zweifelsfall sollte man daher das zuständige Ordnungsamt befragen. Grundsätzlich darf der Grundstückseigentümer den Rasenschnitt auch auf seinem Grundstück kompostieren. Den möglichen Anblick des Komposthaufens muss jeder Nachbar ertragen. Anders sieht es bei Geruchsbelästigungen aus. Wenn die Geruchsbelästigung als wesentlich einzustufen ist, hat der Nachbar ein Abwehranspruch. Allerdings eine schwer zu belegende Angelegenheit. Das freundliche Gespräch mit dem Nachbarn versetzt oft nicht nur Berge, sondern vielleicht auch den Komposthaufen.

Grundstücksabgrenzungen bergen Konfliktstoff

Die Kriterien die bei jeder Grundstücksabgrenzung einzuhalten sind, regelt das Nachbarrechtsgesetz. Dieses ist von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. Bei der Frage der Grundstücksgrenze spielen in der Regel Bäume, Sträucher und Zäune die entscheidende Rolle. Je größer die Bäume werden, je weiter sich die Pflanzen ausweiten, umso weiter sollten sie von Nachbars Garten entfernt gepflanzt werden. Auch hier gilt Toleranz und Rücksichtnahme ist der beste Weg um den Streit an Nachbars Hecke zu vermeiden.