Der Unterschied zwischen einer Krankenhaustagegeldversicherung und einer Krankentagegeldversicherung
Krankenhaustagegeldversicherung - wann ist sie sinnvoll?
Eine Krankenhaustagegeldversicherung ist in den meisten Unfallversicherungen enthalten, des Weiteren kann sie als eigenständige Versicherung abgeschlossen haben. Der Zusatznutzen einer nicht an die Unfallversicherung gebundenen Krankenhaustagegeldversicherung besteht darin, dass die Versicherungsleistungen auch erfolgen, wenn der stationäre Krankenhausaufenthalt nicht durch einen Unfall verursacht wird. Da es sich bei der eigenständigen Krankenhaustagegeldversicherung und bei der Unfallversicherung rechtlich um zwei unabhängige Versicherungsverträge handelt, erhalten Versicherungsnehmer nach dem Abschluss beider Versicherungen und einem Klinikaufenthalt auf Grund eines Unfalls Leistungen aus beiden Verträgen.
Wann zahlt die Krankenhaustagegeldversicherung?
Die Krankenhaustagegeldversicherung leistet den vereinbarten Betrag, wenn der Versicherungsnehmer stationär in ein Krankenhaus aufgenommen wird. Die meisten Versicherungen fordern für den Leistungsfall die Angabe der Diagnose an, auch wenn diese hinsichtlich der Regulierung nur für die Unfallversicherung eine Rolle spielt. Eine Besonderheit besteht hinsichtlich der Anschlussheilbehandlung in einer Reha-Klinik. Da reine Kuren bei den meisten Gesellschaften nicht in der Krankenhaustagegeldversicherung mitversichert sind, fordern Versicherungen zumeist bei einer Anschlussheilbehandlung die Beantragung der Leistung vor dem Beginn der Maßnahme oder, wenn diese sofort im Anschluss an den Aufenthalt im Akutkrankenhaus erfolgt, so schnell wie möglich.
Ist eine Krankenhaustagegeldversicherung sinnvoll?
Eine Krankenhaustagegeldversicherung wird vielfach als überflüssiger Schutz bezeichnet, da sie im Gegensatz zu einer Krankentagegeldversicherung nicht alle Krankheitsfälle abdeckt. Tatsächlich ist der Schutz einer Krankentagegeldversicherung umfangreicher, wodurch sie auch deutlich höhere Beiträge erfordert. Zudem nehmen einige Gesellschaften Mitglieder in die Krankenhaustagegeldversicherung bei Vereinbarung einer erträglichen Wartezeit ohne umfangreiche Gesundheitsprüfung auf, so dass sie sich für Menschen mit Vorerkrankungen anbietet. Ebenso können Selbstständige und Freiberufler bei einer Erkrankung oftmals zu Hause eingeschränkt arbeiten, auch wenn das für die Genesung eher nicht empfehlenswert ist. Ob im Krankenhaus zusätzliche Kosten anfallen, hängt von der persönlichen Lebensführung in der Klinik ab. Die Zuzahlung bei gesetzliche krankenversicherten Krankenhauspatienten betrifft nur die ersten vierzehn Kliniktage pro Jahr, zudem steht ihr durchaus eine Haushaltsersparnis gegenüber. Dennoch können Krankenhauskosten für Patienten entstehen. So sind kleine Süßigkeiten im Krankenhaus-Kiosk deutlich teurer als in einem Geschäft außerhalb des Krankenhauses. Weitere Kosten entstehen für Freunde und Verwandte, wenn sie einen Krankenhausbesuch vornehmen. Die Krankenhaustagegeldversicherung ist durchaus geeignet, um Besuchern mit wenig Geld einen Krankenbesuch zu erleichtern. Ebenso lässt sich eine Krankenhaustagegeldversicherung dazu verwenden, einen Zuschlag für ein gewünschtes Einbettzimmer oder Zweibettzimmer im Krankenhaus zu zahlen, auch wenn dafür eigentlich eine private Krankenzusatzversicherung gedacht ist.
Krankenhaustagegeld und Verletztengeld
Es existiert noch ein weiterer Vorteil des Krankenhaustagegeldes gegenüber dem Krankentagegeld. Dieser betrifft vor allem Arbeitnehmer, welchjene einen Arbeitsunfall erlitten haben. In diesem Fall erhalten sie kaum Krankentagegeld, da die Summe aus diesem und dem Verletztengeld nicht höher als der Nettoverdienst sein darf. Im Gegensatz zum Krankengeld einer gesetzlichen Krankenkasse unterscheidet sich das Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung nur geringfügig vom Nettolohn; die kleinen Unterschiede beruhen auf abweichenden Pauschalen im Steuerrecht und in der Berechnung des Verletztengeldes. Im Gegensatz zum Krankentagegeld gilt das Krankenhaustagegeld nicht als Ersatzleistung für den Verdienstausfall, sondern als pauschaler Ausgleich für Mehrkosten im Krankenhaus. Aus diesem Grund darf die Summe aus dem Krankenhaustagegeld und dem Verletztengeld beziehungsweise Krankengeld das Nettoeinkommen jederzeit übersteigen.