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Moslems, das Zinsverbot und Kredite

Kredit für Muslime

Dass der Islam Zinsen verbietet, habe ich aus der Behandlung unterschiedlicher Religionsgesellschaften im Schulunterricht behalten. Da ich neugierig bin, wie Muslime denn ein Darlehen aufnehmen können, habe ich eine befreundete Muslima nach dem Zinsverbot befragt und dabei einige überraschende Antworten bekommen. Diese möchte ich mit Euch teilen. Das Zinsverbot heißt unabhängig von seiner Auslegung Riba oder in einer exakteren Umschrift Ribā.

Das Zinsverbot im Islam wird nicht immer absolut interpretiert
Der Umfang des Zinsverbotes im Islam wird nicht einheitlich definiert. Viele Gelehrte sehen jeden Zins als verboten an, während andere Mullahs das Verbot von der Art der Finanzierung und/oder von der Höhe der Zinsen abhängig machen. Bei einem Zinsverbot nach der Art der Finanzierung ist das Nehmen von Zinsen verboten, wenn der Kreditnehmer das gewünschte Geld für seine Grundbedürfnisse benötigt; einige islamische Gelehrte weiten das zweckgebundene Zinsverbot auf alle Darlehen zum persönlichen Gebrauch aus. Wenn das islamische Zinsverbot je nach Zweck eines Kredites gilt oder nicht gültig ist, bleibt nach den gängigen Definitionen die Zinsberechnung bei Investitionskrediten erlaubt. Die zweite mögliche Einschränkung des Zinsverbotes bezieht sich auf die Höhe des Zinses, sie wird damit begründet, dass das im Koran genannte Wort sowohl Zins als auch Wucher bedeuten kann. Dieser Definition nach sind übermäßig hohe Zinsen sowie generell Zinseszinsen nicht erlaubt. Was als übermäßig hoch gilt, erstaunt dabei: Eine im Islam gängige Definition sieht die Trennlinie zwischen Zins und Wucher als überschritten an, wenn die über die komplette Laufzeit insgesamt für ein Darlehen zu zahlenden Zinsen genauso hoch oder höher als der eigentliche Kreditbetrag sind.

Kredite bei einem vollständigen Verbot der Zinsnahme
Die Suren zwei, vier und dreißig des Koran enthalten Verbote der Zinsnahme (oder des Wuchers). Die Interpretation dieser Suren als absolutes Zinsverbot erfolgt nicht nur durch strenge Islamisten, sondern auch durch sozial gesinnte liberale Moslems. Dass befreundete oder verwandte Moslems einander Kredite ohne Zinsen vergeben, ist zu erwarten und entspricht dem üblichen Verhalten in allen Kulturen. Aber auch islamische Bankkredite ohne Zinsen werden vergeben. Zu diesem Zweck kauft die Bank eine Ware im Auftrag des Kreditnehmers und verkauft sie ihm zu einem höheren Preis sofort weiter. Gleichzeitig räumt die Bank ihrem Käufer das Recht zu einer langfristigen Ratenzahlung ein. Dafür bezahlt der Käufer keine Zinsen, sondern den Mehrpreis zwischen dem Kauf durch die Bank und dem Kauf an ihn. Diese Form des zugelassenen Handelsgeschäftes ist keine Null-Prozent-Finanzierung, da der Kunde einen Mehrpreis für die Bank als Zwischenhändlerin bezahlt. Islamische religiöse Richtlinien werden jedoch nicht verletzt, da die Bank keine Zinsen nimmt, sondern erlaubterweise handelt. Einige Gelehrte betrachten diese Form der Finanzierung jedoch als fragwürdiges und nur formal mit den Bestimmungen des Koran in Einklang stehendes Umgehungsgeschäft. Sozial orientierte Moslems weisen zusätzlich darauf hin, dass ein überhöhter Preisaufschlag zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis der Bank ebenfalls als Wucher (zumindest im sozialen Sinn) zu bewerten ist. Neben dem Erwerb und Weiterverkauf der zu finanzierenden Ware durch die Bank besteht eine zweite Möglichkeit der Kreditfinanzierung. Bei dieser verpflichtet sich der Kreditnehmer rechtlich gegenüber dem islamischen Kreditinstitut lediglich zur Rückzahlung des Darlehens ohne Zinsen, in Wirklichkeit zahlt er aber neben dem Kreditbetrag eine zusätzliche Geldleistung als freiwilliges Geschenk. Dieses System entspricht den Gepflogenheiten islamischer Banken bei der Führung von Sparkonten. Sie dürfen die Höhe ihres Geschenkes nicht verbindlich angeben, da dieses Verhalten zu sehr einer Zinszahlung gleichen würde. Wenn sie keine ausreichend hohen Geschenke zum Jahresende auszahlen, ziehen Kunden ihre Sparguthaben jedoch mit Sicherheit ab. In vergleichbarer Weise fühlt sich ein Kreditnehmer zur Gabe eines freiwilligen Geschenkes an das Kreditinstitut motiviert, damit die Bank ihm später erneut ein Darlehn gewährt. Wenn er nur den Kreditbetrag unverzinst zurückzahlt, hat die Bank bei einem gemäß des islamischen Ribā abgeschlossenen Darlehensvertrages keine Handhabe, Zinsen nachzufordern.

Das Geschenk für die Bank erklicken