Finanzen & Versicherungen
Kredit mit Elternbürgschaft - was ist dabei zu beachten?
Banken verlangen zur Absicherung eines Kredites nur dann eine Bürgschaft, wenn die Sicherheiten des Kunden als nicht ausreichend eingestuft werden. Dabei kommt es selbstverständlich auf verschiedene Faktoren an, dazu gehören zum Beispiel die Höhe der Kreditsumme und auch der Zinssatz. Wenn Sie sich für einen Kredit interessieren, können Sie auf der Seite http://www.guenstigeronlinekredit.com aktuelle Kreditangebote miteinander vergleichen. Doch vor allem für junge Menschen ist es schwer, einen Kredit überhaupt zu bekommen. Eine Elternbürgschaft wird dann verlangt, um das Darlehen abzusichern.
Elternbürgschaft ist eher die Regel als die Ausnahme
Junge Leute können selten ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis nachweisen, schon gar kein unkündbares. Ausschließlich verbeamtete Berufsanfänger oder ältere Menschen, die schon lange in einem Unternehmen arbeiten, müssen bei ihrer Bank keinerlei sonstige Sicherheiten vorweisen, um über eine größere Summe ein Darlehen zu erhalten. Vor allem junge Menschen werden mit diesem Problem häufig alleingelassen. Hier ist es fast unumgänglich, dass die Eltern für den Kredit bürgen. Übrigens ist es in Deutschland immer noch schwerer einen Kredit zu bekommen, als in vielen anderen Ländern der Welt wie beispielsweise in den USA. Ohne Eigenkapital und festes Einkommen ist es fast nicht möglich. Betroffen sind auch Existenzgründer und Selbstständige sowie Auszubildende und Berufsanfänger in der Probezeit. Arbeitslose und Menschen mit Zeitarbeitsverträgen hingegen können das Thema Kredit fast schon abschreiben, hier lehnen die Banken in aller Regel ab. Was bleibt sind nur überteuerte Spezialkredite aus dem Internet oder eben die Absicherung über eine Elternbürgschaft.
Das sollten Sie bei einer Elternbürgschaft beachten
Zunächst hört es sich einfach an, die Eltern haften ganz einfach mit ihrem Vermögen für den Kredit ihrer Kinder. In der Praxis ist die Bürgschaft allerdings nicht zwangsläufig unproblematisch. Denn natürlich müssen die Eltern ebenfalls kreditwürdig sein und entsprechende Sicherheiten vorweisen können. Da wird dann beispielsweise die Immobilie der Familie eingesetzt, um den Kredit der Kinder abzusichern. Hat die Familie kein Eigentum, wird es schwieriger. Hier müssen Einkommensnachweise vorgelegt werden. Der Bürge wird im Prinzip genauso begutachtet, wie der Kreditnehmer selbst. Eltern sollten bei einer Elternbürgschaft immer auch mit ihren Kindern über den Fall der Fälle sprechen. Denn natürlich kann es passieren, dass die Kinder die Raten für das Darlehen einmal nicht mehr zahlen können. Vor allem bei langen Laufzeiten und ungewisser Einkommensentwicklung ist dieses Thema dringend ernst zu nehmen. Natürlich haftet der Bürge bei einem Zahlungsausfall mit seinem gesamten Vermögen. Eine Situation, die sicher in jeder Familie zu Konflikten führt.