Eine Gehaltsabrechnung wird beim Kreditkartenantrag oft nicht mehr verlangt
Kreditkarte ohne Gehaltsabrechnung beantragen
Eine Kreditkarte ist heute nahezu unentbehrlich, denn einige Lieferanten akzeptieren als einzige Zahlweise die Kreditkartenzahlung. Das gilt eher für im Ausland beheimatete als für deutsche Anbieter, aber bei einigen Botschaften auch für die Bezahlung der Gebühren für ein Visum. Noch in den 1980er Jahren verlangten Kreditkartenfirmen fast immer die Vorlage einer Gehaltsabrechnung als Bonitätsnachweis beim Kreditkartenantrag, das hat sich inzwischen geändert.
Warum die Kreditkarte häufig oft ohne Gehaltsabrechnung vergeben wird
Die Nutzung einer Kreditkarte lässt sich heute jederzeit nachhalten, da so gut wie alle Zahlungsvorgänge direkt elektronisch gebucht werden. Die Zahlung mit der Ratsche und die daraus resultierende nachträgliche Verbuchung der Kreditkartenumsätze erfolgt nur ausnahmsweise, wenn die elektronische Abfrage gestört ist – und dann auf Gefahr der Akzeptanzstelle, so dass ein zeitweiser Defekt der Zahlungsautorisierung häufig zu einer Ablehnung der Kartenzahlung führt. Da sich die Einhaltung des Limits jederzeit überprüfen lässt und weitere Zahlungen bei seiner Überschreitung abgelehnt werden, können Kreditkarten mit entsprechend niedrigen Verfügungsbeträgen auch an Antragsteller mit geringem Einkommen abgegeben werden. Wer ein durchschnittliches Einkommen angibt, bekommt die gewünschte Kreditkarte in der Regel ohne Gehaltsabrechnung. Diese fordert die Kreditkartengesellschaft erst an, wenn ihr Kartenkunde den Verfügungsrahmen auf eigenen Wunsch erhöhen lässt. Bei der Angabe eines höheren Einkommens im Kartenantrag wird entweder direkt ein Gehaltsnachweis angefordert oder zunächst der Standardverfügungsrahmen vergeben und dieser nach dem Einreichen einer Gehaltsabrechnung erhöht.
Die Prepaid Kreditkarte kommt immer ohne Gehaltsabrechnung aus
Eine Prepaid Kreditkarte wird natürlich immer ohne Gehaltsabrechnung ausgegeben, da sie mit keinerlei Kreditrahmen verbunden ist. Vielmehr kann der Inhaber einer Prepaid Kreditkarte immer nur das Geld ausgeben, das er (oder bei der Berechtigung zum Geldeingang von dritter Seite eine beliebige andere Person) auf sein Kreditkartenkonto eingezahlt hat. Die Einforderung einer Gehaltsabrechnung für eine Prepaid Kreditkarte ist somit unsinnig.