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Übersicht der gesetzlichen Pflegeversicherung

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung

Als fester Bestandteil der gesetzlichen Sozialversicherung hilft die Pflegeversicherung den Menschen, die ohne fremde Hilfe ihren Alltag nicht mehr bewältigen können. Dieser Zustand muss nicht erst kurz vor dem Tod eintreten, sondern kann infolge eines Unfalls oder einer Krankheit über Jahre und Jahrzehnte anhalten. Die zu erwartende Hilfe durch die gesetzliche Pflegeversicherung wird oft überschätzt. Das deutsche Pflegesystem weist erhebliche Mängel auf, die dafür sorgen, dass die gezahlten Gelder eben nicht mehr darstellen als oben bereits erwähnt: eine kleine Hilfe.

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

In welcher Höhe Pflegegelder aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen werden können, entscheidet sich danach, welche Pflegestufe beantragt und gewährt wurde. Der Gesetzgeber prüft die Hilfebedürftigkeit eines Menschen bei der Ernährung, der Körperpflege, der Mobilität und bei der Erledigung des Haushalts. Weist der Betroffene bei mindestens zwei alltäglichen Verrichtungen am Tag eine Hilfebedürftigkeit auf, erreicht er die Erste von drei Pflegestufen. Nun wird für die nicht-professionelle Hilfe ein Pflegegeld in Höhe von 235,00 Euro gezahlt. Holt sich der Pflegebedürftige ausgebildetes Personal zur Hilfe, werden die Kosten bis zu 450,00 € im Monat vom Staat übernommen. Bei der Unterbringung in einem Pflegeheim gewährt der Gesetzgeber 1023,00 Euro. Erreicht die pflegebedürftige Person die zweite Pflegestufe, erhöhen sich die Zahlung auf 440,00 Euro für die Pflege durch einen Angehörigen, 1.100,00 Euro für die Pflege Daheim durch einen professionellen Pfleger und 1.279,00 Euro für die Unterbringung in einem Pflegeheim. Obwohl es schwer vorzustellen ist einen Angehörigen in der dritten Pflegestufe noch selbst zu pflegen, zahlt der Staat für diesen Fall ein Pflegegeld von 700,00 Euro. Wer diese Stufe erreicht hat, benötigt rund um die Uhr Hilfe. Für die professionelle Pflege durch Fachkräfte stehen dann sowohl bei der häuslichen als auch bei der Unterbringung in einem Pflegeheim 1.550,00 Euro.


Die Schwächen des häufig kritisierten Pflegesystems

Was zunächst nach viel Geld klingt, reicht in der Realität nicht einmal für das Nötigste. Alle Kosten, die aus der Pflegebedürftigkeit darüber hinaus entstehen, zahlt der Betroffene selbst. Ist das vorhandene Vermögen infolge der immensen Kosten aufgebraucht, springt das Sozialamt für die ausstehenden Zahlungen ein. Das Geld kann allerdings von nahen Angehörigen zurückgefordert werden, zum Beispiel von Kindern oder Ehepartnern. Geschützt werden diese nur durch einen gering angesetzten Freibetrag, dessen Höhe abhängig ist von der Lebenssituation der Angehörigen. Um diese und sein eigenes Vermögen vor den Folgen eines Pflegefalls zu schützen, gibt es Versicherungsprodukte, mit denen man privat vorsorgen kann. Die gängigsten Produkte dieser Art sind die Pflegerentenversicherung und die Pflegetagegeldversicherung.