Wie Ehepartner die richtigen Steuerklassen wählen
Mehr Brutto vom Netto mit der richtigen Lohnsteuerklasse
In vielen Fällen lässt sich das Einkommen nicht durch Mehrarbeit und Überstunden, sondern durch die richtige Wahl der Lohnsteuerklasse verbessern. Besonders bei Verheirateten ist es nicht immer einfach, die bestmögliche Kombination der Lohnsteuerklassen zu finden. Aus diesem Grund schenkt ein großer Teil der Bundesbürger dem Finanzamt Jahr für Jahr nicht unerhebliche Steuern. In vielen Fällen wird erst gar keine Steuererklärung gemacht und freiwillig auf die Steuerrückerstattung verzichtet. Wie viel Sie sparen können, erfahren Sie auf der Seite www.bruttonettorechner.biz
Der Grund ist meistens, dass das deutsche Steuersystem so kompliziert und der Gang zum Steuerberater ganz einfach zu teuer ist. Versuchen sollte man es aber auf jeden Fall, denn eine geringfügig fehlerhaft ausgefüllte Steuererklärung muss vom Finanzamt korrigiert werden. Es ist also für Angestellte besser, eine unvollständig oder leicht falsch ausgefüllte Steuererklärung abzugeben, als keine.
Die verschiedenen Lohnsteuerklassen
Für Ehepaare kommen grundsätzlich nur die Lohnsteuerklassen 3,4 und 5 überhaupt infrage. Die Lohnsteuerklasse 1 ist typischerweise für Singles vorgesehen, die Steuerklasse 2 für unverheiratete mit Kind und die Lohnsteuerklasse 6 für Zweitjobs.
Wie und wann kann die Steuerklasse gewechselt werden?
Jeder Angestellte hat die Möglichkeit, einmal im Jahr seine Lohnsteuerklasse zu wechseln und zwar ohne Angabe von Gründen. In besonderen Fällen zum Beispiel bei Heirat oder Scheidung kann die Lohnsteuerklasse auch mehrfach gewechselt werden. Der Wechsel der Lohnsteuerklasse wird üblicherweise beim Einwohnermeldeamt vorgenommen. Der Vorgang ist einfach und unbürokratisch, der Wechsel der Steuerklasse wird bereits im Folgemonat wirksam.
Welche Kombinationen sind nun für Ehepartner sinnvoll?
Nicht immer müssen Sie einen Steuerberater hinzuziehen, um die richtige Lohnsteuerklasse zu finden. Dies macht nur in besonders komplizierten Fällen Sinn zum Beispiel wenn einer der beiden Partner einer selbstständigen Tätigkeit mit abzugsfähigen Kosten nachgeht. Normalerweise gibt es für die Verteilung der Lohnsteuerklassen einige einfache Regeln. Verdienen beide Ehepartner gleich viel, kann eine gemeinsame Besteuerung sinnvoll sein. Bei getrennter Besteuerung wird bei gleichem Einkommen empfohlen, für beide Ehepartner die Steuerklasse 4 zu wählen. In der Regel weicht das Einkommen bei Ehepartnern jedoch ab, sobald das Einkommen einer der beiden Partner mehr als 10 % über dem Einkommen des anderen Ehepartners liegt, sollten die Steuerklasse unterschiedlich gewählt werden. Die beliebteste Wahl ist in diesem Fall die Steuerklasse 4 für den geringer verdienenden Ehepartner und die Steuerklasse 3 für den besser verdienenden.
Je nach Lohnsteuerklasse unterscheiden sich auch die Freibeträge, die zur Minderung der Steuerlast herangezogen werden können. Ehepartner haben bei den Lohnsteuerklassen 5 und 3 die Möglichkeit, die Freibeträge zu verschieben. Der besser Verdienende kann in diesem Fall die Freibeträge des Ehepartners zusätzlich nutzen. Aus diesem Grund wird die Wahl der Steuerklassen 5 und 3 für Ehepartner dann empfohlen, wenn der Einkommensunterschied größer als 20 % ist.