Mietminderung wenn Mietfläche kleiner als vereinbart
Mietminderung wenn Mietfläche kleiner als vereinbart
Bandmann Krönert Partnerschaft

Die möblierte Wohnung ist kleiner als vereinbart - wie kann ich die Miete mindern?

Mietminderung wenn Mietfläche kleiner als vereinbart

Eine möblierte Mietwohnung war flächenmäßig mehr als 10 % kleiner als im Mietvertrag vereinbart. Kann dann auch die Miete um diese mehr als 10 % gekürzt werden bzw. wie wird die Möblierung berücksichtigt?

In dem dem Bundesgerichtshof vorliegenden Fall war eine komplett möblierte Wohnung samt Hausrat vermietet worden. Im Mietvertrag wurde die Größe der Wohnung mit "ca. 50 m²" beschrieben.

Tatsächliche betrug die Wohnfläche nur 44,30 m². Der Mieter kürzte die Miete daher um 11,5 %. Dies sollte nicht nur für die Zukunft gelten, sondern sollte auch der zuviel gezahlte Mietzins vom Vermieter zurückgezahlt werden.

Der Vermieter verteidigte sich damit, dass die Möblierung der Wohnung wertmäßig natürlich einen wesentlichen Teil der Kaltmiete ausmacht. Die "Kaltmiete ohne Möbel" bzw. die Berechnungsgrundlage für die Minderung sollte also wesentlich niedriger sein.

Der BGH hat diese Auffassung zurückgewiesen und sich auf die Seite des Mieters gestellt.
Auch bei einer möbliert vermieteten Wohnung kann der Mieter bei einer Abweichung der Mietfläche ab 10 % die Miete entsprechend mindern. Ob die Wohnung mit oder ohne Möbel vermietet wird, spielt also keine Rolle. Dies vereinfacht die Berechnung der Mietminderung. Ob die Gerichte dies ebenso sehen, wenn man zwei separate Miet- bzw. Nutzungsverträge schließt oder ob dies als Umgehung zu sehen ist, bleibt abzuwarten.

Margit Krönert
Ihre Rechtsanwältin in Cottbus und Hoyerswerda

http://www.rechtsanwalt-bk.de/kroenert.html

Frau Krönert hat den theoretischen Kurs für den Titel Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht erfolgreich abgeschlossen und bearbeitet vertieft rechtliche Fragen u.a. um den Mietvertrag, die Eigentumswohnung, den Maklervertrag oder den Pachtvertrag. In Cottbus oder Hoyerswerda können Sie sie in der Kanzlei erreichen, ebenso natürlich über Telefon / Fax / Email.