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Achtzehn reicht nicht immer

Mietwagen und Mindestalter

Das gesetzliche Mindestalter für einen Mietwagen beläuft sich auf achtzehn Jahre, lediglich einige Staaten wie Mexiko kennen ein Mindestalter für den Leihwagen von einundzwanzig Jahren. Das heißt aber nicht, dass tatsächlich jeder achtzehnjährige Fahranfänger einen Leihwagen mieten kann.

Mindestalter bei Mietwagen gemäß Verleihfirmen
Es ist für Fahrer im Alter von achtzehn Jahren in Deutschland durchaus möglich, einen Leihwagen zu erhalten. Allerdings nicht bei allen Verleihern und erst recht nicht jedes Auto. Einige Verleiher setzen für einen Mietwagen generell ein Mindestalter von neunzehn, einundzwanzig, dreiundzwanzig oder im Extremfall fünfundzwanzig Jahren voraus. Verbreiteter ist allerdings zumindest in Deutschland, dass die Mietwagenunternehmen einfache Autos an alle Inhaber eines gültigen Führerscheines ausgeben und eine höhere Altersgrenze erst für hochwertige und schnell fahren könnende Wagen festlegen. Diese Überlegung ist gar nicht verkehrt, denn je jünger die Autofahrer sind, desto riskanter fahren sie und desto eher verursachen sie einen Unfall.

Ein wenig für den Mietwagen hinzuverdienen

Indirektes Mindestalter durch Mindestbesitzdauer der Fahrerlaubnis
Einige Verleihstationen setzen zwar kein nominelles Mindestalter für ihre Leihwagen fest, verlangen aber faktisch dennoch ein solches, da sie ihre Fahrzeuge nur an Kunden verleihen, die mindestens ein Jahr lang im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind. Damit setzen sie praktisch doch ein Mindestalter von neunzehn Jahren für den Verleih eines Mietwagens voraus, falls der potentielle Mieter nicht schon mit siebzehn begleitet fahren durfte – wobei das begleitete Fahren nicht immer als Zeit des Führerscheinbesitzes angerechnet wird.