Abmahnung Filesharing
Modifizierte Unterlassungserklärung Filesharing
Häufig ist es nach einer Abmahnung wegen Urheberrechsverletzung anzuraten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Allerdings sollte in den seltensten Fällen die den Abmahnungsschreiben beiliegende Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Es ist daher immer anzuraten, die den Abmahnungen beiliegenden Unterlassungserklärungen und Vergleichsangebote sorgfältig zu prüfen und erforderlichenfalls spezialisierten Rechtsrat einzuholen. Wird nach sorgfältiger juristischer Prüfung des Einzelfalls entschieden, dass es sinnvoll ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollte eine angepasste Unterlassungserklärung abgegeben werden. Ein praxiserprobtes Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung (mod UE), das Sie als Vorlage kostenlos verwenden können, finden Sie auf dieser Seite. Modifizierte Unterlassungserklärung
Eine solche Erklärung hilft, dass Prozesskostenrisiko zu reduzieren, sollte seitens der Abmahner tatsächlich geklagt werden. denn durch eine solche Erklärung entfällt die sogenannte Wiederholungsgefahr, so dass eine Unterlassungsklage als unbegründet abgewiesen werden würde. In einem Prozess ginge es dann nur noch um Abmahnkosten und Schadensersatz.
Filesharing Abmahnungen werden sehr kurze Fristen gesetzt, die den Abgemahnten unter Handlungszwang setzen. Dennoch sollte man als Abgemahnter nicht überstürzt handeln und Ruhe bewahren. Keinesfalls sollten die den Abmahnungen beiliegenden Erklärungen (Unterlassungserklärung und Vergleichsangebot) ungeprüft unterschrieben werden. Keinesfalls sollten die von den Abmahnern im Rahmen eines Vergleichsangebots geforderten Beträge übereilt bezahlt werden! Man sollte sich ebenfalls grundsätzlich nicht hinreißen lassen, gegenüber den abmahnenden Rechtsanwälten Angaben in der Sache zu machen. Dort gemachte Angaben können gegebenenfalls in einem späteren zivil- oder strafrechtlichen Verfahren (Urheberrechtsverletzungen sind von strafrechtlicher Relevanz) gegen den Abgemahnten verwendet werden.
Im zweifel sollte ein im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt konsultiert werden.