Messgeräte für eine ordnungsgemäße DIN VDE Prüfung
Onlinehandel für Mess-und Prüfgeräte
Um DIN VDE- und DGUV3-Prüfungen kommt kein Unternehmer, der einer Berufsgenossenschaft angehört, so einfach herum. Die Prüfungen dienen nämlich der Vermeidung von Unfällen innerhalb von Betrieben und sind damit ein wichtiger Teil im Bereich des Arbeitnehmerschutzes. Durchgeführt werden sowohl die DGUV3, als auch die DIN VDE von gut ausgebildeten und kompetenten Elektrofachleuten, die die gesetzlichen Anforderungen kennen und mit den erforderlichen Mess- und Prüfgeräten ausgestattet sind. Jene Messgeräte müssen entsprechend kalibriert sein und einen festgelegten Standard erfüllen.
Mit DIN VDE Prüfgeräten für Rechtssicherheit sorgen
Die Prüfgeräte von Messtech24 erfüllen genau diesen Standard. Sie dienen der wiederkehrenden Durchführung des E-Checks in den unterschiedlichsten Betrieben, die zu einem solchen verpflichtet sind. Doch nicht nur Betriebe, sondern auch Behörden und Kliniken sowie Schulen und andere öffentliche Einrichtungen müssen regelmäßig Prüfungen nach der DGUV3 und der DIN VDE durchführen lassen. Auch hier gibt es keine Kompromisse: Die Durchführung darf ausschließlich durch eine speziell ausgebildete Fachperson passieren und die Messergebnisse müssen mit einem speziellen DIN VDE Prüfgerät erzielt werden.
Diese Prüf- und Messgeräte dürfen nicht fehlen
Wenn es um die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte geht, darf ein Multimeter niemals fehlen. Das gilt ganz besonders für die DGUV3 und die DIN VDE Prüfung. Anstelle eines Handmultimeters oder eines analogen Multimeters setzen inzwischen immer mehr Fachleute auf Stromzangen zurück. Diese stellen eine Sonderform des Multimeters dar und zählen zu den Digitalmultimetern. Das Besondere an ihnen ist, dass die Messung auch ohne die Abschaltung des Stroms durchgeführt werden kann. Abhängig von der Ausführung der Stromzange ist sogar eine berührungslose Messung möglich.
Die Folgen einer nicht fehlenden DGUV3 Prüfung
Werden ortsfeste und ortsunabhängige Geräte nicht regelmäßig nach den gesetzlich festgelegten Prüffristen von einer Fachperson überprüft, kann das schwerwiegende Folgen für den Unternehmer oder für den Verantwortlichen der öffentlichen Einrichtung haben. Kommt es zu einem Schadensfall und kann keine entsprechende Prüfung nachgewiesen werden, kommt in der Regel keine Versicherung für den Schaden auf. Hierbei kann es sich einerseits um Schäden am Gerät handeln. Finanziell belastender für das Unternehmen sind allerdings durch Geräte verursachte Schäden an Mitarbeitern. Arbeitsunfälle, die ohne Prüfung nicht von der Versicherung abgedeckt werden, bedeuten eine hohe und abhängig vom Schaden oft auch eine langfristige finanzielle Belastung für den Betrieb. Deshalb ist es wichtig, die Prüffristen der im Unternehmen genutzten Gerätschaften kontinuierlich zu überprüfen. Möglich ist das besonders einfach anhand der Prüfplaketten, die nach jeder fachgerechten und zufriedenstellenden Prüfung auf dem betreffenden Gerät oder auf der betreffenden Anlage angebracht werden.