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Eigentlich vorgesehen - doch selten real genutzt - der Orderscheck

Orderscheck

Dem Gesetzestext nach sollte der Orderscheck eigentlich die Regel sein. Zumindest ist ein Scheck ein Orderscheck, wenn er nicht als Inhaberscheck gekennzeichnet wird. Die Banken haben allerdings eine einfache Methode entwickelt, den Inhaberscheck üblicher zu machen.

Unterschied zwischen einem Orderscheck und einem Inhaberscheck
Einen Inhaberscheck kann jeder einlösen, der ihn besitzt. Meistens ist der Inhaberscheck als Verrechnungsscheck gekennzeichnet, so dass er nur auf ein Konto eingereicht werden kann. (Wer kein Girokonto hat, kann ihn auch auf sein Sparkonto einlösen lassen, allerdings erfolgt dann die Gutschrift verzögert). Die Weitergabe eines empfangenen Inhaberschecks an einen Dritten ist uneingeschränkt erlaubt und muss nicht extra gekennzeichnet werden. Ein Orderscheck kann zwar auch weitergegeben werden, dann ist aber ein Indossament erforderlich. Ein Indossament besteht aus dem Text “Indossament an... /Name/“. Der Indossament-Text muss nicht exakt eingehalten werden, Worte wie weitergereicht, weitergegeben oder sinngemäße Begriffe sind ebenfalls zugelassen. Das Mehrfach-Indossament, also die wiederholte Weitergabe eines Schecks ist erlaubt.

Wodurch werden Schecks zu Inhaberschecks?
Orderschecks erfordern eine wesentlich aufwendigere Bearbeitung bei der Bank als Inhaberschecks. So kamen die Banken auf die Idee, ihre Schecks grundsätzlich mit dem Vermerk “oder Überbringer“ zu versehen und zu erklären, dass Änderungen und Streichungen des vorgegebenen Schecktextes nicht wirksam sind. Oder Überbringer – das ist der Text, der jeden so gekennzeichneten Text zu einem Inhaberscheck macht. Privatkunden bekommen bei fast allen Banken nur Scheckformulare mit diesem Text, während Geschäftskunden auch Orderscheck-Formulare anfordern können. Allerdings berechnen viele Banken für aus ihrer Sicht normale Scheckvordrucke keine oder nur geringe Druckkosten, während Schecks mit dem Aufdruck “oder Order“ oder den Verzicht auf den Aufdruck “oder Überbringer“ teurer sind.

Paidmailer zahlen per Überweisung und nicht per Scheck aus

Werden Schecks überhaupt noch verwendet?
Bei fast allen Banken können Schecks weiterhin bezogen werden, allerdings nur auf ausdrückliche Anforderung. Nicht zuletzt bietet das Ausfüllen eines Scheckformulars als Barscheck die Möglichkeit, einen Dritten mit dem ausnahmsweisen Abholen von Bargeld zu beauftragen – allerdings nur direkt bei der kontoführenden Stelle, häufig nur bei der Hauptstelle der Bank. Aber auch als Zahlungsmittel werden Schecks weiterhin genutzt, wenn auch nur selten.