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Produzieren im Werbefilm an der Filmakademie Baden-Württemberg
Wer sich darüber Gedanken macht, eventuell an der Filmakademie Baden-Württemberg (http://www.filmakademie.de/) zu studieren und wem besonders der Bereich Filmproduktion und sogar der Werbeproduktionsbereich interessiert, erhält hier eine Einführung.
Der/Das Epro
Abkürzung für: Elektronischer Projektordner. Dieser wird für jedes Projekt angelegt. In der Werbeabteilung hat man im Diplomjahr (04. Jahr) 8.300€ für 2 Diplomfilme als Budget zur Verfügung. Eine Diplomversicherung von 900€ muss zusätzlich als Selbstbeteilung zurückgelegt werden. Erfolgt kein Versicherungsfall wird dieser Betrag nach Abschluss des Projekts wieder zurückgezahlt. Bei einem Wert ab 100.000€ für den Kauf oder Verleih von externen Gegenständen erhöht sich erneut die Diplomversicherung. Mietfahrzeuge sind nicht versichert und müssen somit extra versichert werden.
Bei Projektabschluss muss nur 1 Masterband für beide Werbefilme abgegeben werden.
Für die Kalkulationen kann man sich kostenlos den
Commercial Movie Calculator (CMC)
bei: http://www.cmc-home.eu/ herunterladen. Dies ist das gängige Kalkulationsprogrram für Werbefilmkalkulationen auf dem freien Markt.
Die Handkasse
Das Budget der Filmakademie welches man für die Realisierung eines Werbefilms zur Verfügung gestellt bekommt, kann man sich per Handkasse mit Vorschuss im Voraus ausbezahlen lassen oder auch per Handkasse ohne Vorschuss das vorgestreckte Geld zurückzahlen lassen. Hierzu gelten verschiedene Bedingungen:
1) Telefon- und Handy
Eine Abrechnung von Telefon und Handyrechnungen ist pauschal nicht möglich. Man benötigt hierfür eine Telefonauflistung und markiert dann jedes einzelne Telefonat, welches für die Realisierung des Projekts durchgeführt worden ist.
2) Mietfahrzeuge
Hier ist eine Abrechnung mit Tankquittung möglich. Dazu muss bei der Abrechnung der Mietvertrag mit abgegeben werden.
3) Reisekosten
Eine km-Abrechnung für Dienstfahrten ist möglich. Für Studenten der Filmakademie wird hierfür keine Lohnsteuer berechnet. Für externe Mitarbeiter u. Aushilfen ist dies lohnsteuerpflichtig.
Schauspieler gelten als Arbeitnehmer. Somit sind ihre Reisekosten und Hotelübernachtungen steuerpflichtig.
Die Vertragspartner im Werbefilm besteht sind immer die Filmakademie und der Schauspieler.