Warum alternative Energien dennoch Rendite und Erfolg versprechen
Prokon Insolvenz und die Geldanlage in erneuerbare Energien
Eines der größten in der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien tätigen Unternehmen ist Prokon. Der Betreiber von Windrädern musste im Januar 2014 Insolvenz anmelden, nachdem er zunächst seine Anleger aufforderte, für einen begrenzten Zeitraum rechtswirksam auf die Kündigung ihrer Einlagen zu verzichten. Nachdem nicht genügend Investoren diese Erklärung abgegeben hatten, war die Insolvenzanmeldung unumgänglich.
Wodurch wurde die Prokon Insolvenz verursacht?
Prokon versprach seinen Anlegern eine Mindestrendite von sechs Prozent zuzüglich einer möglichen Überschussbeteiligung. Auch wenn Windenergie als regenerativer Strom einen Einspeisungsvorrang genießt und jede erzeugte Kilowattstunde mit einer attraktiven Einspeisevergütung vergütet wird, lässt sich eine derartige Rendite auf dem Markt nicht erzielen. Ein zweiter Konstruktionsfehler bestand in der extrem kurzen Kündigungsfrist der Genussscheine, zumal es sich bei der Finanzierung von Windrädern um eine langfristige Investition handelt. Die Werbeausgaben von Prokon waren mutmaßlich ebenfalls überzogen. In nahezu jedem U-Bahn-Wagen und in vielen S-Bahnen war (und ist auch heute noch) ein Werbeplakat für den Erwerb von Genussscheinen für Prokon Windkraftanlagen zu sehen. Auch die wesentlich teurere Fernsehwerbung wurde vom alternativen Energieerzeuger umfangreich genutzt.
Was wird aus Prokon?
Die Weiterentwicklung von Prokon ist fraglich. Das Ziel des Insolvenzverwalters ist naturgemäß die Sanierung und somit der Weiterbetrieb des Unternehmens, wodurch Anlegern der Totalverlust erspart bleibt. Voraussetzung für einen künftig wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb der Windkrafträder sind eine deutliche Verlängerung der Kündigungsfristen für Anleger und eine Absenkung der Garantieverzinsung auf ein durch die Einnahmen tatsächlich gedecktes Niveau – was der vorwiegenden Schätzung von Fachjournalisten zufolge bei etwa zwei Prozent jährlich und damit immer noch deutlich oberhalb der Sparbuchzinsen und auch über der gegenwärtigen Inflationsrate liegt. Die Änderung der Geschäftsbedingungen für bereits ausgegebene Genussrechte wirft naturgemäß rechtliche Fragen und Herausforderungen auf, deren einvernehmliche Lösung eher als die Abwicklung des Unternehmens im Interesse der Unternehmensleitung und aller Anleger liegt. Auf die Gefahr eines möglichen Totalverlustes des investierten Geldes hat Prokon im Verkaufsprospekt sogar hingewiesen.
Anlagen in erneuerbare Energien bleiben attraktiv
Trotz der Prokon Insolvenz bleibt die Geldanlage in erneuerbare Energien attraktiv. Anleger sollte ihre Beteiligungen jedoch so breit wie möglich streuen und darauf achten, dass sich die ihnen zugesagten Renditen realistischerweise erwirtschaften lassen. Bei Beteiligungsangeboten kommunaler Stadtwerke ist das regelmäßig der Fall. Stadtwerke ermöglichen die direkte Beteiligung an ihren neuerrichteten oder geplanten Erzeugungsanlagen teilweise in der Form von Genussscheinen und zum Teil in der Ausgestaltung als geschlossene Fonds. Beide Varianten sind gleichermaßen sicher, wenn der Emittent weder zu kurze Kündigungsfristen zulässt noch eine zu hohe Mindestrendite zusagt. Eine Alternative zur direkten Beteiligung an einzelnen Anlagen stellt der Aktienerwerb von auf dem Markt für erneuerbare Energien tätigen Unternehmen oder – und dabei ist die Streuung und damit die Absicherung am größten – die Beteiligung an Energiefonds dar.