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Die Jahresrechnung in Raten bezahlen

Ratenzahlung für die Stromrechnung vereinbaren

Nicht jeder Kunde kann die Stromjahresrechnung auf einmal bezahlen. Das gilt besonders häufig, wenn sich die Verbrauchsgewohnheiten geändert haben. Hierzu trägt die Anschaffung neuer elektrischer Geräte ebenso wie eine Erhöhung der Personenzahl im Haushalt oder eine Arbeitslosigkeit beziehungsweise der Beginn der Rentenzeit bei, denn wer mehr zu Hause ist, verbraucht automatisch mehr Strom. Eine Ratenzahlung der Jahresrechnung beim Energieversorger ist grundsätzlich möglich. Sie lässt sich zwar vermeiden, indem der Kunde seinen Abschlag erhöhen lässt, daran denken aber die wenigsten Verbraucherinnen und Verbraucher.

Voraussetzungen für eine Ratenzahlung

Ich selbst habe früher als Stromrat an der Hotline eines großen Energieversorgers gearbeitet und war fast arbeitstäglich mit der Entscheidung über Ratenzahlungen für die Energierechnung beschäftigt. Mein Auftraggeber, der Begriff Arbeitgeber wäre unzutreffend, da ich bei einem Call-Center als Dienstleister beschäftigt war, stimmte Ratenzahlungen grundsätzlich kostenfrei zu. Es gab eine kurze Phase, in welcher abweichende Regelungen bei Ratenvereinbarungen für die Stromrechnung getestet wurden; diese bestanden darin, dass ein Zusatzentgelt für die Ratenzahlung vereinbart wurde, wenn das Gespräch zufällig bei den an diesem Test teilnehmenden Call-Center-Agentinnen beziehungsweise Agenten einging. Das Experiment wurde schnell eingestellt, da kostenlose Ratenzahlungen zu den wenigen Vorzügen meines Auftraggebers gegenüber Billigstrom-Anbietern gehören und die Bedeutung dieses Wettbewerbsvorteiles der Unternehmensleitung recht bald auffiel. Es gab allerdings einige Fälle, in welchen eine Ratenzahlung abgelehnt werden musste, wobei es im Laufe der Zeit gelegentlich Änderungen und Rückänderungen gab. Ablehnungsgründe für eine Ratenzahlung waren die Verschuldung der Rechnungshöhe durch den Kunden, indem er entweder den Abschlag hat senken lassen oder nicht alle fälligen Abschläge bezahlt hatte. Der Ablehnungsgrund der vom Kunden veranlassten Abschlagssenkung wurde zeitweise nicht mehr angewendet, während sich die Anforderungen an die Zahlungsmoral dahingehend erhöht hatten, dass nicht mehr als eine Mahnung während des Rechnungsjahres geschrieben werden musste. Die Bedingungen für eine Ratenzahlung sind bei fast allen Stromversorgern ähnlich, allerdings berechnen gerade die günstigen Stromlieferanten hierfür häufig Kosten. Denkt auch daran, dass eine Ratenzahlung üblicherweise vor der Fälligkeit beantragt werden muss, auch wenn bei einem Anruf wenige Tage nach der Rechnungsfälligkeit noch ein Kulanz-Spielraum für die Sachbearbeiterin oder den Sachbearbeiter an der Hotline des Stromversorgers besteht.

Wie viele Raten sind für die Stromrechnung möglich?

Die Anzahl der Raten war nicht beliebig, sechs Raten durfte jede Stromrätin und jeder Stromrat alleine einstellen. Eine Erhöhung der Ratenzahl war möglich, sie erforderte jedoch die Genehmigung eines Vorgesetzten; das Einpflegen eines die nächste Jahresrechnung übersteigenden Ratenplanes ist so kompliziert und zeitaufwändig, dass Bearbeiter(innen) es fast immer ablehnen. Raten müssen nicht zwingend gleich hoch sein; allerdings muss ein Ratenplan mit unterschiedlich hohen Raten vom Sachbearbeiter begründet werden, so dass der Kunde oder die Kundin den Grund hierfür ebenfalls offenbaren sollte. Dabei reicht durchaus die Erwartung einer Zahlung zu einem bestimmten Termin aus. Wichtig ist nur, dass Ratenpläne eingehalten werden, denn die Nichtzahlung einer Rate führt sofort zu dessen Platzen. Das ist rechtlich okay, da zumal kostenlose Ratenvereinbarungen nicht als Kredite im eigentlichen Sinn gelten und somit eine Mahnung vor deren Deaktivierung nicht erforderlich ist.