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Raucherabteil und Nichtraucherabteil bei der Bahn - zwei Begriffe von früher

Raucherabteil

Zu den Begriffen von gestern gehört das Raucherabteil, denn heute sind alle im öffentlichen Netz verkehrenden Züge Nichtraucherzüge. Die Ursache für die endgültige Abschaffung der Zugunterteilung in Raucher- und Nichtraucherabteile ist nicht alleine das Nichtraucherschutzgesetz, denn fast alle Bahnen hatten bei seinem Inkrafttreten die Raucherabteile bereits abgeschafft. Bei der Deutschen Bahn AG (vormals Bundesbahn) erfolgte diese Maßnahme im Nahverkehr schrittweise durch die einzelnen Regionalbereiche, während private Gesellschaften zum Teil gleich bei ihrer Betriebsaufnahme ausschließlich Nichtraucherabteile führten. Endgültig und ohne Ausnahme rauchfrei wurden Züge am 01. Juli 2007 im Regionalverkehr und am 01. September 2007 im Fernverkehr. In Zügen wird das Rauchverbot konsequent überwacht und Verstöße zumindest mit einer Ermahnung und dem unmissverständlichen Hinweis auf weitere Folgen bei der nächsten Zigarette geahndet. In Straßenbahnen und teilweise Bussen (hier vor allem in Doppeldeckerbussen, wo oben das Rauchen erlaubt war) wurde die Raucherlaubnis bei den meisten Verkehrsbetrieben frühzeitig und bei wenigen Linienbussen spätestens in den 1960er Jahren aufgehoben.

Wie waren Raucherabteile organisiert?
Bei den meisten Zügen waren in einem Wagen Raucherabteile und Nichtraucherabteile untergebracht. Diese Begriffe wurden anstelle der eigentlich zutreffenderen Bezeichnungen Raucherbereich und Nichtraucherbereich auch bei Großraumwagen verwendet. Lediglich im ICE-Verkehr wurde das Konzept einer strikten Trennung zwischen Raucherwagen und Nichtraucherwagen eingeführt, indem die Wagen mit Raucherlaubnis beider Klassen am Anfang beziehungsweise Ende des jeweiligen Zuges mitfuhren. Von einem echten Nichtraucherschutz konnte in anderen Zügen keineswegs die Rede sein, denn bei der Suche nach einem freien Sitzplatz musste häufig der nikontinverhangene Bereich des Zuges passiert werden. Bei Platzreservierungen konnten Fahrgäste ihren Sitzplatz im Racher- oder im Nichtraucherabteil des jeweiligen Zuges buchen. Auf den Gängen (deutlich mehr Züge als heute besaßen Seitengänge und Abteile) entzündeten sich regelmäßig Diskussionen darüber, ob sich das Nichtraucherabteil auch auf den Gang vor diesem erstreckt oder nicht. Zu einer klaren Entscheidung konnte sich die Bahn nie durchringen.

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Wenn der Nostalgiezug noch ein gekennzeichnetes Raucherabteil hat
Bei Dampflokfahrten und in Nostalgiezügen sind weiterhin als Raucherabteil gekennzeichnete Bereiche im Zug vorhanden. Das Rauchen ist dort selbstverständlich unabhängig von der Beschriftung verboten, da das Nichtraucherschutzgesetz greift. Viele private Betreiber von Nostalgiezügen wollen die roten Schilder für das Raucherabteil und die weißen Hinweisschilder für den Nichtraucherbereich nicht entfernen, da sie ein Bestandteil der originalen Zugausstattung sind.

Was ist mit der E-Zigarette und der Zigarette auf dem Bahnsteig?
Auf fast allen Bahnhöfen darf entweder gar nicht mehr oder nur noch auf einem gekennzeichneten Teil des Bahnsteiges geraucht werden, weder die Überwachung noch eine eventuelle Ahndung von Übertretungen ist häufig zu beobachten – ganz anders als bei eventuellen Rauchversuchen im Zug. Die elektronische Zigarette wäre dem Raucherschutzgesetz (der meisten Länder) nach im ÖPNV erlaubnisfähig, wird aber von allen Betreibern oder bereits von den jeweils zuständigen Verkehrsverbünden untersagt. Eine Gesundheitsgefährdung der Mitreisenden und der Zugbegleiter geht vom Verdampfer mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht aus, während der Geruch der gewählten Flüssigkeit für den Sitznachbarn wahrnehmbar ist. Am meisten fürchten die Betreiber von Bahnen und Bussen, dass die Freigabe der E-Zigarette zu einer vermindert eindeutigen Regelung führen und andere Menschen zum Rauchen klassischer Zigarren, Pfeifen und Zigaretten veranlassen würde.

Weitere Begriffe von früher (Auswahl):

Das Butterschiff

Das Postscheckamt

Das Rennquintett

Der Euroscheck