Handyortung - legale Maßnahme zur Lokalisierung oder strafbare Spionage?
Rechtliche Aspekte der Handyortung
Handyortung gegen Gebühr erscheint auf den ersten Blick vielversprechend und nützlich. Die Lokalisierung eines bestimmten Mobiltelefons dient in erster Linie, der Ortung gestohlener oder verloren gegangener Handys. Ebenso ist es eine gute Möglichkeit für Eltern, Gewissheit über den Aufenthaltsort ihres Kindes zu erlangen. Sogar die ein- oder gegenseitige Handyortung unter Partnern ist, mithilfe der Lokalisierungsanbieter, kein Problem mehr.
Der Grad zwischen Legalität und Strafbarkeit der Inanspruchnahme dieses Dienstes, ist jedoch sehr schmal. Es gelten enge Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um bestimmte Handys orten zu dürfen. Die Anmeldung zur Lokalisierung eines Geräts ist aber leider nur allzu simpel und nicht ausreichend vor Missbrauch geschützt. Der Registrierung im Internet folgt lediglich eine Zustimmung per SMS von dem zu ortenden Handy an den Dienstleister.
Eine Überprüfung der Identität des Zustimmenden kann nicht vorgenommen werden. Wer die Zustimmung zur Ortung fälscht, kann sich, der Fälschung beweisender Daten strafbar machen und riskiert im Höchstfall eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren. Die heimliche Ortung ist also illegal. Ausnahmen gelten ausschließlich für Strafverfolgungsbehörden, die jedoch auch erst auf richterlichen Beschluss hin, eine verdeckte Handyortung durchführen dürfen.
Datenschützer und Bürgerrechtler sahen in der polizeilichen Handyortung einen Eingriff in das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses und zogen vor das höchste Gericht der Bundesrepublik. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Verfassungsbeschwerde im Jahr 2006 ab, mit der Begründung, dass nicht die Inhalte der Kommunikation, sondern lediglich die Umstände überwacht würden. Das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung sei nicht verletzt. Für viele ist dieses höchstrichterliche Urteil ein weiterer Schritt hin, zum gläsernen Menschen.
Zumindest im Bereich der privaten Handyortung soll es bald eine Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen geben: Nur noch schriftlich erklärte Zustimmungen stellen ein gültiges Einverständnis zur Ortung dar.