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Die Juristenausbildung und die besonderen Konsequenzen für den Rechtsanwaltsberuf

Rechtsanwalt Köln Arbeitsrecht

Die derzeitige Juristenausbildung ist trotz einiger umfassender Reformen weiterhin so aufgebaut, dass der Jurastudent vor allen Dingen im Hinblick auf den Job des Richters ausgebildet wird. Da die juristische Ausbildung bundesweit einheitlich ist, gilt dies für alle Jurastudenten auch wenn diese zum Beispiel als Rechtsanwalt in Köln arbeiten möchte.

Weitere Berufe, welche mit der juristischen Ausbildung ergriffen werden können, wie zum Beispiel die des Rechtsanwalts, Staatsanwalts oder Verwaltungsjuristen können somit im Prinzip erst durch konsequente Weiterbildung ergriffen werden. Das Ergebnis dieser Ausbildungssituation sind äußerst lange Ausbildungszeiten und gleichzeitig eine sehr hohe Zahl Absolventen, die aufgrund der Noten Ihres Staatsexamens gar keine Chance haben, in dem eigentlichen Zielberuf des Juraexamens, dem des Richters, zu arbeiten. Aufgrund der langen Studienzeiten und des hohen Schwierigkeitsgrades des Studiums, gibt es darüber hinaus eine hohe Zahl von Jurastudenten, die in der Prüfung durchfallen und sich somit in bereits fortgeschrittenem Alter noch einmal komplett umorientieren müssen.

Zugleich gibt es im Anwaltsberuf bereits einen sehr starken Verdrängungswettbewerb, der insbesondere in Großstädten mit beliebten Universitäten, wie z. B. bei Rechtsanwälten in Köln immer wieder beobachtet werden kann. Viele Rechtsanwälte weichen somit aus Ihren klassischen Beruf aus auf sogenannten Alternativberufe, wie z. B. der des rechtlichen Betreuers oder des Sachbearbeiters bei staatlichen Stellen.

Es gibt somit viele Stellen, die für eine grundlegende Reform der Juristenausbildung eintreten. Eine Forderung ist, dass das juristische Hochschulstudium durchgängig auf Bachelor und Masterabschlüsse umgestellt werden soll. Auch soll die bisher als Regelstudienabschluss gedachte erste juristische Staatsprüfung (1. Staatsexamen) lediglich als Eingangsprüfung für den juristischen Vorbereitungsdienst gelten. Erst im Referendariat soll der Jurastudent dann spezifisch auf seinen angepeilten Beruf, zum Beispiel den Anwaltsberuf vorbereitet werden.

Das Referendariat soll des Weiteren auf eine Dauer von 16 Monaten verkürzt und allein aufgrund der Leistungen in den einzelnen Stationen, d.h. ohne abschließende Staatsprüfung, bewertet werden. Ob dies allerdings dazu beiträgt, den hohen Anforderungen des Rechtsanwalts in seiner täglichen Arbeit gerecht zu werden, ist fraglich. Bislang hatte das hohe Niveau der Anwaltsausbildung schließlich ebenfalls den Sinn, eine gewisse Auswahlfunktion zu erfüllen, damit den Mandanten im Rahmen der Rechtsberatung eine hohe Qualität gewährt wird.

Insgesamt bleibt somit abzuwarten, ob die Bologna Vorgaben auch im Bereich der juristischen Ausbildung vollständig umgesetzt werden können. Mandanten sollten somit schon bei der Information vorab darauf achten, dass der von ihnen zu beauftragende Anwalt eine ordnungsgemäße Ausbildung sowie eine Fachanwaltsausbildung für das angepeilte Rechtsgebiet hat. Denn die Fachanwaltsausbildung stellt sicher, dass der jeweilige Rechtsanwalt bereits eine bestimmte Anzahl an Fällen aus dem Rechtsgebiet bearbeitet hat und darüber hinaus über stets aktuelle theoretische Kenntnisse in dem jeweiligen Bereich verfügt. Denn um den Fachanwaltstitel zu behalten, muss der Rechtsberater jedes Jahr eine Kurs besuchen, um die Kenntnisse frisch zu halten und auf aktuelle Gesetze—oder Rechtsprechungsänderungen angemessen reagieren zu können.