Reiterunfallversicherung bietet finanzielle Sicherheit für den Fall der Fälle
Reiterunfallversicherung und Auschnittsdeckung
Zahlreiche Pferdefreunde erfüllen sich den Traum vom eigenen Pferd. Doch das Reiten ist nicht ungefährlich, wie ein Blick auf diverse Unfallstatistiken beweist. Ohne eine private Unfallversicherung, kann der Verunglückte schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Der Versicherungsschutz einer privaten Unfallversicherung gilt für alle Unfälle weltweit und rund um die Uhr. Für Reiter und Freunde des Pfederdesports gibt es aber auch die sogenannte Reiterunfallversicherung. Sie wird hier einmal vorgstellt
Ein Reitunfall ist alles andere als unwahrscheinlich
Reiten ist ein sehr schönes, zugleich aber auch ein gefährliches Hobby. Jedes Jahr verletzen sich laut einer Erhebung der Beratungsstelle für Unfallverhütung etwa 6.600 Reiterinnen und Reiter. Oft ist der Pferdehalter an dem Unfall mitschuldig. Denn zahlreiche Pferde können sich nur begrenzt bewegen und fristen im Stall ein eingepferchtes Dasein - ein großer Stress für die Tiere. Im Gelände erweisen sie sich deshalb schreckhafter, zeigen eine überdurchschnittliche Fluchtbereitschaft und brechen schließlich ohne Vorwarnung aus. Selbst die Reiter sind nicht selten zu unerfahren und zeigen ein falsches Verhalten auf, wodurch dem Pferd oft missverständliche Signale gesendet werden. Auch in Sachen Sicherheit wird vieles vernachlässigt. Zumeist sind bei einem Unfall heikle Körperteile wie Kopf, Wirbelsäule, Schultergürtel oder Rumpf betroffen. Im schlimmsten Fall kann es etwa zu eine Querschnittslähmung und damit einhergehend zur Invalidität kommen.
Nur eine private Unfallversicherung sichert den Lebensstandard
Wer sich Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) erhofft, wird enttäuscht werden. Denn diese kommt für Freizeitunfälle und Verletzungen im Rahmen sportlicher Aktivitäten nicht auf. Auch eine Haftpflichtversicherung erbringt keine Zahlungen für Schäden, die der Pferdebesitzer selbst oder seine Familie erleidet. Viele Reiter sind sich ferner nicht darüber bewusst, dass sogar Fremdreiter gegen die Versicherung des Pferdebesitzers selten Ansprüche durchsetzen können. Denn der Gesetzgeber vertritt die Ansicht, dass dem Reiter das Risiko, in das er sich mit dem Aufsitzen auf das fremde Pferd begibt, hätte bewusst sein müssen. Deshalb stellt dieser den Pferdehalter von jeglicher Haftung frei. Demnach besteht für den Verunglückten die Gefahr, finanziell leer auszugehen. Damit müssten Umbaukosten für Kfz und Haus, Aufwendungen für Arztbesuche und Prothesen, Haushaltsführungskosten, Beauftragung eines Pflegedienst etc. privat aus dem eigenen Vermögen bestritten werden. Erschwerend hinzu kommt auch der Verdienstausfall. Ohne eine private Unfallversicherung droht somit der Verlust der eigenen Existenz. Reiterunfallversicherung ist als Ausschnittsdeckung eine sinnvolle Ergänzung für Freunde des Pferdesports
Besonderheiten der Reiterunfallversicherung
Die Reiterunfallversicherung ist exakt auf die Bedürfnisse der Reiter zugeschnitten. Die Ausschnittsdeckung beschränkt den Versicherungsschutz somit ausschließlich auf das Reiterrisiko. Der Versicherungsschein dokumentiert auch den Schutz bei der Teilnahme an Wettkämpfen und Turnieren. Mitversichert sind dann auch Unfälle, die aus dem Reiten ohne Sattel oder ohne Helm eintreten. Nicht nur ein Reitunfall, sondern auch das Führen und das Ab- und Aufsitzen sowie die gesamte Pflege und Versorgung des Pferdes sind Bestandteile des Vertrages. Im Versicherungsschein wird zumeist der Pferde- und nicht der Reitername aufgenommen.
Die Versicherung ist nämlich dazu gedacht, alle Reiter zu versichern, die auf einem bestimmten Pferd reiten. Eine ideale Lösung, um das Pferd Freunden oder Familienangehörigen mit dem geeigneten Schutz anvertrauen zu können. Alternativ kann die Reiterunfallversicherung eine einzelne Person beim Reiten beliebiger Pferde versichern. Dann wird der Name dieser Person im Versicherungsschein vermerkt. Übrigens: Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Personen, die den Reitsport nicht privat sondern als berufs- oder erwerbsmäßige Tätigkeit ausüben.