Rürup Rente - falsche Werbeaussagen bringen Branche in Verruf
Rürup Rente - falsche Werbeaussagen bringen Branche in Verruf
Calafate

Finanzen & Versicherungen

Rürup Rente - falsche Werbeaussagen bringen Branche in Verruf

Ist die Rürup Rente nun pfändbar oder nicht? Scheinbar ist diese Frage nicht so leicht zu beantworten. Glaubt man den Versicherungsvertretern und den Werbebroschüren der Versicherungsbranche, ist die Rürup Rente im Falle einer Insolvenz pfändungssicher. Wie sieht es nun tatsächlich aus mit dem Pfändungsschutz der privaten Altersvorsorge?

Die Rürup Rente und das Thema Pfändung

Im Falle einer Insolvenz gehen Gläubiger leer aus, sofern das gesamte Vermögen zuvor in die private Altersvorsorge gesteckt wurde. Über ein solches Szenario regen sich Bürger zu Recht auf. Dies hat auch der Bundesgerichtshof so entschieden und bereits 2010 festgestellt, dass für die Altersvorsorge angesparte Vermögen nicht pfändungssicher sind. Vor diesem Urteil hat es zum Thema Pfändbarkeit der Rürup Rente durchaus unterschiedliche Ansichten gegeben. Fakt ist, dass für die Rürup Rente ein Abtretung- und Übertragungsverbot besteht. Das Geld aus der Rürup Rente darf also nicht übertragen oder abgetreten werden. Daraus hat die Versicherungsbranche stets den Pfändungsschutz der Rürup Rente gefolgert. Dies ist juristisch falsch, denn die Tatsache, dass Vermögen nicht übertragen werden darf, schützt es nicht vor Pfändung. Das Urteil des Bundesgerichtshofes war dazu eindeutig,: über die Rürup Rente angespartes Vermögen darf gepfändet werden.
Auch das Finanzamt darf bei Steuerschulden Altersvorsorgevermögen antasten, zumindest bei privaten Rentenversicherungen. Wie üblich gilt die Pfändungsfreigrenze zur Sicherung des Existenzminimums.
Ein weiteres Argument für den Pfändungsschutz der Versicherer ist das so genannte Versicherungsgeheimnis. Ein Versicherungsgeheimnis gibt es in Deutschland ebenso wenig wie ein Bankgeheimnis, wohl aber in Liechtenstein und in der Schweiz. Natürlich kann man nicht einfach für ein deutsches Produkt mit schweizerischem Recht werben, genau dies wurde allerdings häufiger getan. Verbraucher werden so in die Irre geführt.

Ist die Rürup Rente trotzdem sinnvoll?

Verwunderlich ist, dass die Versicherungsbranche überhaupt mit dem Thema Pfändungsschutz für die Rürup Rente geworben hat. Denn eigentlich ist dies nur ein Nebenaspekt, der doch für die meisten Verbraucher keine Rolle spielt, zumindest sollte man davon ausgehen. Die Rürup Rente ist für Selbstständige empfehlenswert, denn sie wird indirekt vom Staat bezuschusst. Zwar gibt es keine direkten Zuschüsse wie bei der Riester Rente, dafür können Selbstständige die Aufwendungen für die Rürup Rente jedoch in ihrer Steuererklärung geltend machen. Bis zu 20.000 € im Jahr können so abgesetzt werden. Damit ist eine Rürup Rente vor allem für Selbstständige mit hohem oder mittlerem Einkommen interessant. Im Vergleich zur Riester Rente schneiden Rürup Rente Produkte sogar in der Regel besser ab, die Steuerersparnisse sind mitunter lukrativer als die Zuschüsse. Der einzige Nachteil ist jedoch, dass die Rürup Rente ebenso wie die Riester Rente in der Auszahlungsphase versteuert werden muss. Wer sich für das Thema Rürup Rente interessiert, sollte zunächst über einen Rürup Rente Vergleich das für sich passende Angebot ausfindig machen. Denn wie bei der Riester Rente gibt es unterschiedliche Produkte, die nicht alle gleich lukrativ und auch nicht für jeden Sparer gleich gut geeignet sind.