Hilfe für schwerst kranke wird erleichtert
Schmerzlinderung soll vereinfacht werden
Es wird entscheidende Verbesserungen in Bezug auf die Verabreichung von Schmerzmitteln an schwer kranke Patienten geben.
Bislang sieht der Gesetzgeber folgenden Ablauf vor:
Ein Krebspatient leidet unter starken Schmerzen. Der behandelnde Arzt verabreicht ein starkes Schmerzmittel oder Morphium. Meist muss das gegebene Mittel ja im Laufe der nächsten Stunden erneut verabreicht werden. Bislang musste dann folgender Weg eingehalten werden: Der Arzt stellt ein Rezept aus und der Patient muss sich das Schmerzmittel in der Apotheke besorgen. Das stellt den Patienten aber oft vor ein unlösbares Problem. Alleinstehend und mit Krebs im Endstadium schafft der Patient es allein nicht in die Apotheke und er hat auch niemanden, der das Medikament besorgt. Oder es ist Wochenende und der Apothekennotdienst ist zu weit entfernt. Oder der betreuende Partner möchte den Kranken nicht alleine lassen. Dieser Weg muss eingehalten werden, da Opiate dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen und demnach nicht am Patientenbett gelagert werden dürfen.
Dies soll nun vereinfacht werden. Das Gesundheitsministerium will das Problem beseitigen und das Betäubungsmittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung ändern. Damit soll die Vorratshaltung an Opiaten in Hospizen oder bei den Ärzten erleichtert werden, damit dieser schneller dem Patienten zur Verfügung stehen. Zum Wohl sterbender soll das Gesetz geändert werden und den Patienten die Angst vor unbehandelten Schmerzen nehmen.