Selbstbehalt 2010 bei Kindesunterhalt
Selbstbehalt 2010 bei Kindesunterhalt
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Der Kindesunterhalt 2010 - Selbstbehalt

Selbstbehalt 2010 bei Kindesunterhalt


Der Kindesunterhalt ist ein Thema, welches Tag für Tag die Gerichte beschäftigt. Daher hat sich eine eigene Branche entwickelt, die sich mit der Abwicklung des Kinderunterhalts beschäftigt. Vor allem auch die Anwälte, die sich auf Familienrecht spezialisiert haben müssen viel rechnet, denn auch sie werden in den Prozess einbezogen. Je nachdem, wen sie vertreten, möchten sie auf der einen Seite, dass ihr Mandant möglichst gar keinen Unterhalt zahlen muss und auf der anderen Seite natürlich, wenn sie die Seite vertreten, die das Geld erhalten soll, dass möglichst viel gezahlt werden muss. In diesem Konflikt befinden sich die Gerichte, die am Ende letztverbindlich darüber urteilen müssen, wie viel Geld den Kindern zur Verfügung gestellt werden wird

Die Düsseldorfer Tabelle als Orientierung beim Selbstbehalt

Eine entscheidende Rolle spielt hier auch, wie viel Geld der unterhaltspflichtige Elternteil verdient. Denn einerseits ist er verpflichtet, für Kinder, die er in die Welt setzt, aufzukommen, aber auf der anderen Seite soll er weiterhin motiviert sein, selber aktiv zu arbeiten. Ab einer gewissen Summe wird er erkennen, dass er besser da steht, wenn er gar nichts tut, als wenn er sich jeden Morgen aus dem Bett quält und arbeitet. Diese Hemmschwelle muss überwunden werden, denn Arbeit muss sich auch dann noch lohnen, wenn man Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sein sollte. Ein wichtiges Stichwort an dieser Stelle ist der Selbstbehalt. Es muss von dem, was verdient wird, eine gewisse Summe, die man Selbstbehalt nennt, bei dem Arbeitnehmer bleiben.

Berechnung des Selbst-behalts

Der Selbstbehalt wird zusammen mit der Düsseldorfer Tabelle einbezogen. Die Düsseldorfer Tabelle knüpft an das Alter der Kinder und das Einkommen des Elternteils, welches zum Unterhalt verpflichtet ist, eine gewisse Summe, die gezahlt werden muss. Wie hoch diese ist, kann man zumindest theoretisch gesehen, dieser Tabelle entnehmen. Auf der anderen Seite steht jedoch der Selbstbehalt, der in die Überlegungen einfließen muss. Diesen Selbstbehalt kann man der bekannten Düsseldorfer Tabelle nicht entnehmen. Das liegt jedoch nicht daran, dass man den Punkt übersehen hat. Vielmehr ist es so, dass die Düsseldorfer Tabelle Jahr für Jahr in der gleichen Art und Weise neu erscheint und sich auch so bereits bewährt hat. Jedoch muss immer ein gewisser gerechter Ausgleich zwischen den Bedürfnissen des Unterhaltspflichtigen und den Bedürfnissen des Unterhaltsberechtigten gefunden werden. Hier sprechen die Juristen von der praktischen Konkordanz, die zwischen den häufig gegenläufigen Interessen hergestellt werden muss.

Veränderungen des Selbst-behalts

Jahr für Jahr wird neu berechnet, wie sich die Lebenshaltungskosten verändern. Dazu gehören auch Ausgaben, die nicht vermieden werden können, wie beispielsweise der Weg zu Arbeit oder Heizkosten. Diese können in Abzug gebracht werden und somit zu Gunsten dessen berechnet werden, der den Unterhalt zahlen muss. Das gehört zu dem Selbstbehalt, der ihm zusteht. Der Selbstbehalt spielt aber auch deshalb eine wichtige Rolle, weil mit dem Selbstbehalt auch eine gewisse Vorsorge für die Zukunft getroffen werden soll, dass es ausgeschlossen wird, dass der Staat belastet wird. Daher sollte der Selbstbehalt so groß bemessen sein, dass mit diesem Selbstbehalt eine Vorsorge im Bereich des Alters und auch der Rente getroffen werden kann. Außerdem sollte es zusammen mit dem Selbstbehalt möglich sein, sich gut zu versichern. Dazu gehört vor allem eine Krankenversicherung, die im Selbstbehalt noch enthalten sein muss. Wenn die Kosten im Bereich der Gesundheit weiter steigen, so muss der Selbstbehalt auch erhöht werden.

Zahlen bezüglich des Selbst-behalts

Feste Zahlen, wie hoch der Selbstbehalt ist, gibt es nicht. Vielmehr muss vor Gericht erstritten werden, wie viel Selbstbehalt im konreten Fall gestattet sein wird. Man kann das Problem des Selbstbehalts jedoch auch außergerichtlich klären, was ebenfalls finanzielle Vorteile mit sich bringt. So kann man in Form einer Mediation eine einvernehmliche Regelung aushandeln, mit der beide Seiten zufrieden sind. Wenn dies gelingt, spart man sich einen Streit um den Selbstbehalt.