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Sicherheitsventile und Amaturen

Bei einem Sicherheitsventil handelt es sich um ein Ventil bei dem die Möglichkeit besteht, eine Menge des Mediums automatisch (ohne Unterstützung durch eine andere Energie) ausfliessen zu lassen, um so die Überschreitung eines vorbestimmten Druckes zu verhindern. Sobald die normalen Arbeitsdruckbedingungen wieder hergestellt sind, schließt das Ventil um kein weiteres Ausfließen des Mediums zu ermöglichen.

Wie unterscheiden sich Sicherheitsventile und ein Druckbegrenzungsventile?

Ein Druckbegrenzungsventil hat keine Sicherheitsfunktion nach DGR und somit auch keine Zulassung. Ausserdem verfügt es über niedrigere Leistungen und eine proportionale Öffnungs-/Schließcharakteristik. Sicherheitsventile sind Ventile mit einer EG Baumusterprüfung und/oder einer TÜV Zulassung. Sie verfügen über eine höhere Abblaseleistung als Druckbegrenzungsventile und haben eine Normalhub- bzw. Vollhuböffnungs-/Schließcharakteristik.

Wie funktionierten Sicherheitsventile?

Zurückzuführen ist die Funktion der Sicherheitsventile auf ein Kräftegleichgewicht zwischen Mediumskraft und Druckfederkraft. Die Federkraft des Ventils ist im ruhenden, auf der Anlage im Normalbetrieb eingebauten Zustand größer als die der Mediumkraft. Die Anlage wird dicht abgeschlossen. Wird durch einen erhöhten Anlagendruck der Einstelldruck des Ventils überschritten, öffnet sich das Ventil. Durch Austritt des Mediums wird eine Druckentlastung erreicht. Das Ventil schließt nach einer Druckentlastung im System wieder dicht ab.

Wann werden Druckbegrenzungsventile bzw. Sicherheitsventile verwendet?

In erster Linie hängt es von der Anlage ab, ob man ein Druckbegrenzungsventile verwenden darf oder aber Sicherheitsventile verwenden muss. Zur Absicherung eines Systems als letzte Sicherheitsinstanz können beide Ventiltypen verwendet werden. Fallen Anlagen unter die europäische Druckgeräterichtlinie, bzw. handelt es sich um abnahmepflichtige Anlagen, so muss das Ventil mit den entsprechenden Zertifikaten und Zulassungen ausgestattet sein.

Einteilung/DIN Einteilung

Je nach Ansprechverhalten werden Sicherheitsventile eingeteilt in:

- Proportionalventile (Öffnungsverhalten verläuft proportional zum Druck)
- Vollhubsicherheitsventile (beim Ansprechen öffnen diese mit vollem Hub und schlagartig)
- Normalsicherheitsventile (Ansprechverhalten ist normal)

Ausserdem kann man die Sicherheitsventile noch nach der Art der Gegenkraft zum abzusichernden Druck unterscheiden. Hier differenziert man

- mediumbelastete Sicherheitsventile
- gewichtsbelastete Sicherheitsventile und
- federbelastete Sicherheitsventile

Bevor die Druckgeräterichtlinie 2002 umgesetzt wurde, mussten Sicherheitsventile nach dem AD Merkblatt A2 (Arbeitsgemeinschaft Druckbehälter, Ausrüstung) ausgelegt werden. Sicherheitsventile mussten bauteilgeprüft sein. Diese Prüfung wurde bisher vom TÜV oder anderen anerkannten Institutionen durchgeführt. Nachdem die Druckgeräterichtlinie 97/23/EG eingeführt wurde, kann als Prüfgrundlage das AD-2000 Merkblatt A2 angewendet werden. Auch die harmonisierte europäische Normenreihe EN 4126 darf zur Anwendung kommen. Diese Norm besteht aus 7 Teilen, die folgendermaßen lauten:

- EN 4126 Teil 1: Sicherheitsventile
- EN 4126 Teil 2: Berstscheibeneinrichtungen
- EN 4126 Teil 3: Sicherheitsventile und Berstscheibeneinrichtungen in Kombination
- EN 4126 Teil 4: Pilotgesteuerte Sicherheitsventile
- EN 4126 Teil 5: Gesteuerte Sicherheitsventile (CSPRS)
- EN 4126 Teil 6: Berstscheibeneinrichtungen - Auswahl, Anwendung und Einbau
- EN 4126 Teil 7: Allgemeine Daten

Eine eigenständige Norm ist für Druckentlastungseinrichtungen entwickelt worden:

- EN 13136 Wärmepumpen und Kälteanlagen, Druckentlastungseinrichtungen und zugehörige Leitungen.

Nach der Druckgeräterichtlinie gelten Sicherheitsventile als Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion. Da sie der höchsten Kategorie IV zugeordnet sind, müssen sie unter den vorgegebenen Prüf- und Herstellungsanforderungen unter Einschalten einer benannten Stelle hergestellt werden.