Was man als Student von der Steuer absetzen kann
Steuererklärung für Studenten
Als Student hat man im Monat nicht viel Geld zur Verfügung. Durch das Geld, das man vielleicht noch von den Eltern bekommt, BAföG, oder ein bisschen Taschengeld, das man durch einen Studentenjob verdient, kommt man gerade so über die Runden. Aber Steuern zahlen kann man definitiv nicht. Wenn man als Student im Jahr weniger als 8.004 Euro verdient, bleibt man sowieso für das Finanzamt uninteressant. Sobald man den recht knapp bemessenen Steuerfreibetrag jedoch überschreitet, bekommt man einen Bescheid. Allerdings kann man als Student um die Steuerpflicht herumkommen.
Vor einiger Zeit sorgte der Urteilsspruch des Bundesfinanzhofs in München für großes Aufsehen. Durch das Urteil können Studienkosten von der Steuer abgesetzt werden. Bisher war das nicht der Fall. Der Steuerfreibetrag ist daher nicht mehr die Grenze von dem, was ein Student verdienen darf. Weil Studenten verschiedene Ausgaben absetzen dürfen, erhöht sich die Summe auf rund 14.500 Euro im Jahr. Aber was genau kann von der Steuer abgesetzt werden? Ich habe mich beim Steuerberater in Frankfurt darüber informiert.
Beachten sollte man zunächst, dass nicht jeder Geldeingang als Einkommen gilt. BAföG gehört zum Beispiel nicht dazu und ist steuerfrei. Gleiches gilt für das Kindergeld. Der Student muss aber beim Finanzamt die Zinsen aus dem Guthaben und Einkünfte aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit angeben.
Durch das Urteil können Studenten auch Studiengebühren, Arbeitsmittel wie zum Beispiel Computer oder Drucker, Kosten für Fachliteratur und Fahrtkosten zum Ausbildungsort von der Steuer absetzen. Auch Mietkosten für eine Zweitwohnung, die bei einem Auslandssemester anfallen können, sind absetzbar. Studenten sollten also auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben, um die Verluste nachzuweisen und mögliche Ansprüche zu wahren.
Bisher wurden mehrere Fälle vor Gericht verhandelt. Noch keiner wurde als Präzedenzfall gewertet, deshalb ist die jeweilige Entscheidung nicht verbindlich für vergleichbare Verfahren. Noch ist unklar, wie das Bundesfinanzministerium auf das Urteil reagiert. Es kann die Finanzämter zwingen, den Richterspruch zu ignorieren. Dann müssten neue Gerichtsverfahren in die Wege geleitet werden. Da die Situation noch relativ unklar ist und es viele steuerrechtliche Grauzonen gibt, wird den Studenten geraten, einen Steuerberater oder einen Fachanwalt im Bereich Steuerrecht aufzusuchen. Vor allem, wenn ein Finanzamt die Kosten nicht anerkennen will. Steuerberater können den Einzelfall genau prüfen, die Chancen eines Widerspruchs besser abschätzen und eine steuerrechtliche Berücksichtigung der Studienkosten vor Gericht darstellen. Auch wenn ein Steuerberater wieder Geld kostet, kann sich das für den Studenten lohnen. Immerhin geht es in vielen Fällen um Beträge in fünfstelliger Höhe. Man sollte sich also ausreichend informieren, um den Start ins Berufsleben zu vereinfachen.