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Strom-Sondertarif beim Grundversorger

Fast alle Grundversorger bieten neben der Grundversorgung günstige Sonderverträge für den Strombezug an. Eine Tarifberatung lohnt sich.

Günstiger Strom-Tarif beim Grundversorger
Der Wechsel in einen günstigeren Stromtarif ist nicht zwingend mit der Entscheidung für einen neuen Stromanbieter verbunden, da auch der Grundversorger günstige Sondertarife anbietet. Aus diesem Grund lohnt es sich, bei einem Strompreisvergleich auch das Produktangebot des Grundversorgers zu beachten. Im Gegensatz zu einem neuen Stromlieferanten ist dessen Service-Qualität bekannt.



Wahl des Tarifes für die Stromlieferung
Die meisten Grundversorger bieten unterschiedliche Wahltarife für die Stromlieferung an. So gibt es bei nahezu jedem Stromlieferanten einen Vertrag, bei welchem die Gesamtmenge des bezogenen Stroms aus erneuerbaren Energien hergestellt wird (Ökostrom). Des Weiteren bieten viele Grundversorger einen Stromtarif mit Preisgarantie an, wobei die Ausgestaltung des garantierten Strompreises unterschiedlich ausfallen kann. So beziehen einige Stromanbieter ihre Preisgarantie ausschließlich auf die kaufmännischen Preisbestandteile und geben Steuererhöhungen sowie Änderungen der EEG-Umlage an ihre Kunden weiter.

Schriftform für Sonderverträge zur Stromlieferung
Die meisten Grundversorger verlangen für Sonderverträge ebenso wie seriöse Wahlversorger den schriftlichen Vertragsabschluss. Die Angabe eines Zählerstandes zum Datum des internen Tarifwechsels ist sinnvoll, wenn eine als maschinelle Abgrenzung bezeichnete Schätzung vermieden werden soll.

Ablehnung eines Sondervertrages
Am Beratungstelefon der Strom-Grundversorger melden sich häufiger Kunden, welchen ein Sondervertrag verweigert wurde. Als Ursache wird eine schlechte Bonität angegeben und viele Anrufer sind verwundert, da sie noch keinen Schufa-Eintrag verwirkt hatten. Die Lösung ist recht einfach: Der Grundversorger führt eine interne Bonitätskontrolle durch und überprüft das bisherige Zahlungsverhalten seines Kunden. Dabei sieht er jede Mahnung und lehnt Sonderverträge bei einer festgelegten Anzahl jährlicher Mahnvorgänge ab. Da die Meldung von Zahlungsunregelmäßigkeiten an die Schufa sehr strengen Beschränkungen unterliegt, während der Versorger jede Mahnung nachhalten kann, ist ein schlechter Bonitätswert beim Stromgrundversorger auch ohne Schufa-Eintrag leicht möglich. Um nicht durch versehentlich zu spät geleistete Zahlungen die Möglichkeit, einen Strom-Sondervertrag beim Grundversorger zu erhalten, zu verlieren, empfiehlt sich das Erteilen einer Einzugsermächtigung.