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Was heißt Neubezug und welche Nummer hat der Stromzähler?

Stromanbieterwechsel - die beiden häufigsten Fehler

Der Wechsel des Stromanbieters ist möglich, aber offenbar manchmal kompliziert. Zumindest erinnere ich mich aus meiner Arbeitszeit als Stromrat an manche erstaunten Anrufe mit der Frage, warum wir den Anbieterwechsel unterbunden hätten. Dabei hatten wir als Lieferant mit der Ablehnung eines fehlerhaften Stromlieferantenwechsels nichts zu tun, aber die meisten Stromkunden ignorieren geflissentlich den Unterschied zwischen dem Stromlieferanten und dem auf Grund der gesetzlichen Regelungen der Marktrollentrennung (MRT) von diesem unabhängig operierenden Netzbetreiber. Allerdings konnte ich als erfahrener Stromrat fast immer den Grund für die Ablehnung erraten, denn wechselwillige KundInnen machen zwei Fehler besonders gerne.

Der Lieblingsfehler der Wechselwilligen: Die Vokabel Neueinzug nicht richtig verstehen
Stell Dir vor, bis jetzt hattest Du den Stromvertrag abgeschlossen und beim neuen Vertrag soll Deine Partnerin diesen übernehmen. Kreuzt Du in diesem Fall auf dem Stromlieferauftrag Neubezug (teilweise auch als Wohnungswechsel bezeichnet) oder Anbieterwechsel an? Die meisten KundInnen verstehen nicht, dass für die Entscheidung, ob ein Neubezug vorliegt, nicht die tatsächliche Wohnsituation, sondern der Datensatz des Netzbetreibers maßgeblich ist. Das heißt, wenn der neue Stromvertrag auf einen anderen Namen als der bisherige läuft, handelt es sich um einen Neubezug beziehungsweise Wohnungswechsel, auch wenn der neue Kunde schon seit Jahren in der Wohnung lebt. Eigentlich kann das nicht missverstanden werden, da jedeR weiß, dass die entsprechenden Angaben mit der Anmeldung zur Netznutzung an den Verteilnetzbetreiber gehen. Unerklärlicherweise machen sehr viele Paare den Fehler, die fachspezifischen Bedeutung des Begriffes Neubezug und  die umgangssprachliche Begriffsverwendung zu verwechseln. Der Netzbetreiber kann dann den Anbieterwechsel nur ablehnen, denn dieser Klärungsgrund erfordert die namentliche Übereinstimmung des Kunden beim alten und beim neuen Stromlieferanten. Auch wenn bislang zwei Vertragspartner gemeinsam für den Strombezug verantwortlich zeichneten, was mit wenigen Ausnahmen nur in der Grundversorgung (und vielleicht noch bei Sondertarifen des Grundversorgers möglich ist, da Wahlversorger diese Konstellation nicht wünschen, handelt es sich um einen Neubezug. In diesem Fall - und nur in diesem Fall - besteht allerdings ausnahmsweise die Möglichkeit, dass der Mitarbeiter des bisherigen Lieferanten eine E-Mail an die Clearing-Stelle schreibt und den Sachverhalt schildert. Die KollegInnen der Clearing-Stelle erhalten unvermeidbar Einblick in die Unterlagen des Lieferanten und teilweise in die des Netzbetreibers; sie dürfen darum keinen direkten Kundenkontakt haben. Kleine Randbemerkung: Falls Ihr zwischendurch wegen Heirat oder Scheidung Euren Namen geändert habt und das dem bisherigen Versorger nicht mitgeteilt hattet, nutzt beim Neuantrag entweder ebenfalls Euren alten Namen oder tragt Neubezug ein. Ihr müsst den Namenswechsel nicht dem Lieferanten und dem Netzbetreiber mitteilen, denn einige Änderungen werden mittels eines automatisierten Verfahrens ohne menschliche Mithilfe zwischen beiden Marktrolleninhabern ausgetauscht.

Der zweite Lieblingsfehler: Was ist eine Zählernummer?
Beim Stromlieferauftrag musst Du die zu versorgende Zählernummer angeben. Ist doch ganz leicht, denn die steht auf dem Zähler. Unglücklicherweise für manche Experten befinden sich dort aber oftmals zwei Nummern. Dabei wird nicht selten die als Zählernummer auf dem Stromzähler bezeichnet, welchjene genau das nicht ist. Hierbei handelt es sich um die vom Stromzählerproduzenten vergebene Gerätenummer, während Du beim Wechsel des Stromanbieters die Zählernummer des Netzbetreibers angeben musst. Fehler bei der Angabe der Zählernummer lassen sich leicht ausschließen, denn die richtige Ziffernfolge steht auf Deiner Stromrechnung. Während die Angabe der falschen von zwei möglichen Nummern eines Zählers nur zur Ablehnung Deines Wechselbegehrens führt, hat die Angabe der richtigen Nummer des falschen Zählers weiterreichende Folgen. Wenn Du einen Nachtspeicherstromzähler und einen Haushaltsstromzähler benutzt und bei der Strombestellung Deinem gewählten Versorger die falsche davon mitteilst, wechselst Du mit einem anderen Zähler als gewollt. Damit bezahlst Du für den Heizungsstromzähler den Haushaltsstrompreis des Wahlversorgers, welchjener sicher höher als der Sondertarif für Nachtstrom des Grundversorgers ausfällt. Dieser Fehler gelingt Kunden nicht nur mit dem Nachtspeicherzähler, sondern auch gerne mit dem Sonderzähler der Wärmepumpe – wobei sie unter Umständen sogar die Rückforderung des Anschaffungszuschusses für die Wärmepumpe auslösen.

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