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Nicht nur die Schufa dient der Bonitätsprüfung

Stromvertrag und Schufa

Grundsätzlich kann jeder Kunden seinen Stromanbieter frei wählen. Allerdings gibt es auch für Stromversorger keinen generellen Kontrahierungszwang, so dass die Unternehmen einzelne Kunden ablehnen können. Einen häufigen Ablehnungsgrund bietet eine negative Schufa-Anfrage beziehungsweise die auf andere Art ermittelte schlechte Bonität des potentiellen Neukunden. Damit schützen Stromversorger sich vor Zahlungsausfällen.

Die Lieferpflicht des Grundversorgers

Damit jeder Einwohner Deutschlands Strom bekommt, hat der Gesetzgeber eine eingeschränkte Kontrahierungspflicht für Stromversorger festgelegt. Diese gilt für den örtlichen Grundversorger und für den Grundversorgungstarif. Das heißt, der Grundversorger darf im Grundversorgungstarif keinen Kunden ablehnen. Er kann allerdings auf Grund bereits bestehender Forderungen eine Stromsperre vornehmen, was aber nur wenige Stromabnehmer betrifft. Da eine negative Schufa-Auskunft im Grundversorgungstarif den Versorger ohnehin nicht zur Ablehnung des Stromlieferauftrages berechtigt, führen Grundversorger bei Grundversorgungskunden üblicherweise keine Schufa-Anfrage durch.

Die Bonitätsermittlung bei Sonderverträgen

Wenn Kunden bei ihrem Grundversorger aus dem Grundversorgungstarif in einen günstigeren Sondertarif wechseln möchten, erfahren sie gelegentlich eine Absage aus Bonitätsgründen und sind irritiert und verwundert, da sie keine negativen Schufa-Eintragungen verwirkt haben. Die Erklärung ist recht einfach, denn bei Bestandskunden prüft der Grundversorger die Bonität seiner Kunden anhand eigener Daten. Dabei erfasst er jede verschickte Mahnung, so dass auch ohne Schufa-Eintrag die interne Bonität schlecht sein kann. Die interne Bonitätsprüfung ist im Endeffekt strenger als die Nachfrage bei der Schufa, da einfache Mahnungen nur im System des Grundversorgers registriert sind, während für die Meldung an die Schufa strenge Voraussetzungen gelten. Einfach gesagt weiß der Grundversorger im Gegensatz zur Schufa jede kleine Zahlungsunregelmäßigkeit. Bei Neukunden und Kunden außerhalb des Grundversorgungsgebietes kommen für den Auftraggeber überraschende Ablehnungen des Stromvertrages wegen schlechter Bonität ebenfalls vor. Das betrifft besonders Bauherren und Immobilienkäufer, welche innerhalb der letzten sechs Monate vor der Unterschrift unter dem Stromvertrag einen Kredit aufgenommen haben. Der Grund hierfür besteht in der Durchführung einer Anfrage bei Creditreform statt bei der Schufa. Die CEG-Antwort besteht nur in einem Wahrscheinlichkeitswert, mit welchem der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen künftig erfüllen wird. Dieser Wert verschlechtert sich während der ersten sechs Monate nach der Aufnahme eines höheren Darlehens gewaltig, so dass Kunden eine negative Bonität bei der Creditreform haben können, obgleich sie alle Rechnungen pünktlich bezahlt haben. Die Bonitätsanfrage über die Creditreform ist aus Datenschutzgründen durchaus sinnvoll, da der Anfragende keine Einzelheiten über die Zahlungsversäumnisse der angefragten Personen erhält. Der entscheidende Nachteil besteht aber in der Übermittlung einer vermeintlich negativen Bonität bei Stromkunden, welche gerade ein Immobiliendarlehen aufgenommen haben.