Ein Rechtsstreit verursacht Kosten
Tipps zur Prozesskostenhilfe
Wer eine Klage vor Gericht führen muss, braucht entweder einen gut gefüllten Geldbeutel, oder eine Rechtschutzversicherung, zumal in den meisten Fällen die Hilfe eines Rechtsanwaltes ratsam ist. Schnell kann es jedoch passieren, dass durch persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse weder das eine noch das andere vorhanden ist. In diesem Fall kann Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Prozesskostenhilfe Tipps
Wem steht diese Hilfe zu?
Jeder, der nachweisen kann, dass er nicht in der Lage ist, die Kosten einer Prozessführung ganz oder teilweise zu bezahlen, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Allerdings muss Aussicht auf Erfolg bestehen und der Prozess darf nicht mutwillig geführt werden.
Wer zahlt Prozess – und Verfahrenskostenhilfe?
Letztlich kommt der Staat für die entstehenden Kosten des Rechtsstreits auf. Er kann die Kosten je nach den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen ganz oder teilweise übernehmen. So können auch analog des vorhandenen Einkommens Teilzahlungen von höchstens 48 Monaten gefordert werden.
Braucht man einen eigenen Anwalt, wird dieser vorm Gericht bestimmt, allerdings muss dies gesondert beantragt werden und der Anwalt muss seine Niederlassung im Bezirk des entsprechenden Gerichtes haben. Wer zum Beispiel in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow einen Anwalt sucht, wird mit dem Amtsgericht Zossen zu tun haben und dort den Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Sämtliche Anträge können per pdf herunter geladen werden.
Zahlungsverpflichtungen
Doch ein Wort zur Fairness: Wenn sich innerhalb der nächsten vier Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung die wirtschaftlichen Verhältnisse verbessern, wird man zu Zahlungen aufgefordert. Umgekehrt kann auch eine Verringerung der Ratenzahlung beantragt werden, wenn die finanziellen Umstände innerhalb der Zeit schlechter werden.
Hier ist Eigenverantwortung gefragt, wer während des laufenden Verfahrens und der vierjährigen Frist seine finanzielle Situation verbessert (mehr als 100 Euro brutto im Monat), muss dies unverzüglich dem Gericht melden. Ebenfalls meldepflichtig ist eine Änderung des Wohnortes oder ein nachträglicher Erhalt von Leistungen durch das Gerichtsverfahren. Wer hier schlampt riskiert, die gesamten Gerichtskosten nachzahlen zu müssen.
Risiken der Beihilfe
Wer einen Rechtsstreit führen will, muss die Kosten beachten, nicht jedes Kostenrisiko trägt die Prozesskostenbeihilfe. Am besten lässt man sich eingehend beraten, bevor weitere kostenintensive Schritte unternommen werden. Die Beratung kostet zwar das eigene Geld, wenn der Prozesskostenantrag vom Gericht zurückgewiesen wird, aber viel schlimmer wäre ein eingeleitetes Verfahren bei welchem sich im nachhinein heraus stellt, dass die Kosten nicht getragen werden.
Zu beachten wäre, dass Kosten der Gegenseite schnell selbst getragen werden müssen. Verliert man zum Beispiel das Verfahren, müssen die Anwaltskosten der Gegenseite getragen werden, auch dann wenn die Prozesskostenhilfe für das eigene Verfahren bewilligt wurde. Ausnahme sind Kosten im Arbeitsrecht, hier muss in der ersten Instanz nichts an die Gegenseite überwiesen werden.
Einen Antrag ausfüllen
Das Ausfüllen des Antrages sollte gewissenhaft und wahrheitsgemäß ausgeführt werden; fehlende Belege müssen sonst nachgereicht werden und das Gericht kann auch verlangen, die Angaben an Eides statt zu bestätigen. Werden angeforderte Belege nicht eingereicht, kann ein Antrag auch schnell mal abgewiesen werden; die Glaubwürdigkeit gemachter Angaben ist das A und O.
Wer mit dem Ausfüllen nicht zurecht kommt, kann sich auch Hilfe holen; entweder kann der schon beratende Anwalt Auskunft geben oder man wendet sich direkt an das zuständige Gericht