Was beim Neubau selbstverständlich ist, muss auch bei der Renovierung gelten
Umfassende Bauabnahme nicht zu ersetzten
Wer sein Eigenheim oder seine Immobilie energetisch modernisieren oder sonstige umfangreiche Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten durchführen lässt, sollte auf keinem Fall auf eine förmliche und rechtsgültige Bauabnahme verzichten. Alle Mängel die bei der Abnahme festgestellt werden, müssen unbedingt schriftlich fixiert und festgehalten werden. Der ausführenden und damit verantwortlichen Baufirma muss dann eine Frist zur Nachbesserung gegeben werden. Die letzen Zahlungen sollten grundsätzlich erst nach der positiv erfolgten Bauabnahme getätigt werden.
Kommt es unter Umständen zu einem Rechtstreit und damit juristischem Nachspiel, hat der Bauherr und Eigentümer auf jedem Fall die besseren Chancen, wenn alle Baumängel vollständig und frühzeitig protokolliert worden sind. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass die Baumängel vom Eigentümer auch entdeckt werden können. Oft ist, besonders der Laie damit überfordert.
Eine derartige Bauabnahme sollte daher unbedingt gemeinsam mit einem erfahrenen Architekten oder einem vereidigtem Bausachverständigen durchgeführt werden. Das anfallende Honorar ist auf jedem Fall gut angelegtes Geld. Denn Mängel, die zunächst unerkannt bleiben, können später enorme Folgekosten und großen Ärger nach sich ziehen.
Honorare für Gutachter können ebenso wie die übrigen Sanierungskosten aus Bausparmittel bestritten werden. Eine steuerliche Absetzbarkeit ist selbstverständlich auch in dem vorgesehenen gesetzlichen Rahmen möglich.