Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt, allgemeine Informationen
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt- Alle Informationen Kosten, Dauer und Vordruck
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird z.B. als Nachweis, dass die fällige Grunderwerbssteuer bezahlt wurde, bei der Einhoung öffentlicher Aufträge oder für einer Verlängerung von Konzessionen vom Finanzamt benötigt.
Auf Ihrem letzten Steuerbescheid finden Sie Angaben darüber, falls Sie sich nicht sicher sind, welches Finanzamt für Sie zuständig ist. Falls Sie noch keine Steuernummer haben, ist in der Regel das Finanzamt zuständig, das am nächsten an Ihrem Wohnsitz liegt. Die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer einer Eigentumswohnung oder eines Grundstücks wird durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt bestätigt. Die Grundbuchämter sind angewiesen, ohne Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt keine Eintragung vorzunehmen, obwohl die Zahlung der Grunderwerbsteuer keine Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung ist. Ohne vorherige Zahlung der Grunderwerbsteuer ist im Ergebnis also eine Grundbucheintragung nicht möglich. Werden zwischen dem Verkäufer und Käufer abgesehen von der notariellen Urkunde z.B. mündlich weitere Punkte vereinbart, sind sowohl die Nebenabreden, wie auch der beurkundete Kaufvertrag wegen Verstoßes gegen § 313 BGB unwirksam. Notare sind gemäß § 18 GrEStG verpflichtet, eine aus fünf Durchschriften bestehende Veräußerungsanzeige mit dem beurkundeten Kaufvertrag einzureichen. Auf der einen Seite der Durchschrift befindet sich als Blanko-Formular die Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt, auf der anderen Seite sind die Daten des Vertrages. Die so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt wird nach der Zahlung der Grunderwebsteuer gemäß § 22 GrEStG erteilt. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt besagt, dass gegen die Eintragung des Erwerbers als neuen Eigentümer keine steuerlichen Bedenken bestehen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt wird nur dann vor Gutschrift des Steuerbetrages durch die Grunderwerbsteuerstelle erteilt, wenn die Grunderwebsteuer sichergestellt ist. Dies ist der Fall, wenn der Grunderwerbsteuerstelle durch Vorlage oder Übersendung, die Bestätigung, dass der Auftrag der Grunderwerbsteuer durchgeführt wird oder wurde, vorgelegt wird. Eine Überweisung kann auch mittels eines Überweisungsauftrages und des Kontoauszuges nachgewiesen werden, hierauf muss der Auftrag zur Überweisung der Grunderwerbsteuer zweifelsfrei zu sehen sein. Bei einem steuerfreien Vorgang erteilt das Finanzamt in der Regel unverzüglich nach Prüfung des ihm angezeigten Vorgangs die Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt. In vielen Fällen kann von Seiten des Grundbuchamts auf die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt verzichtet werden, z.B. wenn es sich bei dem Erwerber um den Ehegatten oder einen Verwandten gerader Linie des Veräußerers handelt. Für weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer, können Sie bei Amazon unter folgendem Link:
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt, wie wird diese angefordert?
Die Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt kann beim zuständigen Finanzamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Der Antrag kann per Telefax, im Internet oder auch per Post bei Ihrem Finanzamt am Hauptwohnsitz zugesendet werden. Zur Antragsstellung werden der Pass oder der Personalausweise benötigt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt müssen sie anschließend persönlich bei Ihrem zuständigen Finanzamt abholen. Falls Sie eine andere Person mit der Abholung der Bescheinigung beauftragen, muss diese von Ihnen eine schriftliche Vollmacht vorlegen und es ist ein Identitätsnachweis der Person erforderlich. Allerdings sollten Sie darauf achten, da nicht alle Finanzämter diese Services gleichermaßen anbieten. Um herauszufinden, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, können Sie sich im Internet bei den Bürgerservices-Seiten informieren oder direkt im Amt anrufen. Auf dieser Seite,
- , finden Sie ein Muster einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Unbedenklichkeitsbescheinigung im Erbfall
Die Vermögensverwalter, Vermögensverwahrer und die Versicherungsunternehmen haften im Erbfall, wenn ein ausländischer Erbe beteiligt ist, für die Erbschaftssteuer, wenn sie das von ihnen verwaltete oder verwahrte Vermögen vor Entrichtung der Erbschaftsteuer einem ausländischen Berechtigten zur Verfügung stellen oder auszahlen. Eine erbschaftsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vermeidung der Haftung wird in diesem Fall angefordert. Das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt, erteilt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, sobald nach Prüfung der Unterlagen die gegen den ausländischen Erben festgesetzte Erbschaftsteuer bezahlt ist oder festgestellt wird, dass keine Erbschaftsteuer anfällt.