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Unfall durch fehlerhaftes Navigationsgerät - wer haftet?

Ein Navigationsgerät soll den Autofahrern den Weg zum Ziel weisen und das lästige Studieren von Kartenmaterial ist nicht mehr erforderlich. Auch auf Handys können einige Apps heruntergeladen werden, doch eine Bedienung während der Fahrt kann mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Ein Navigationsgerät darf dagegen auch während der Fahrt betätigt werden. Ein gutes Navigationsgerät sollte über ein großes Display und eine deutliche Sprachausgabe verfügen. Außerdem ist es wichtig, dass eine aktuelle Software zur Verfügung steht. Wer in Europa mit einem Lkw unterwegs ist, sollte eine Software nutzen, welche speziell für diese Fahrzeuge erstellt wurde. So wird auf zu enge Straßen hingewiesen oder niedrige Brücken angezeigt. Da diese Software etwas teurer ist, wird oft das System für Pkws verwendet. Das Ergebnis ist, dass sich die Lkw-Fahrer verfahren und plötzlich vor einer Brücke stehen, wo keine Durchfahrt möglich ist. Einige Fahrer übersehen auch das letzte Hinweisschild und dadurch werden jährlich 20.000 Brücken in Deutschland beschädigt. Das Navi lässt einige Fahrer buchstäblich blind durch die Gegend fahren.

Unfall durch fehlerhaftes Navigationsgerät - wer haftet?
Unfall durch fehlerhaftes Navigationsgerät - wer haftet?

Unfälle wegen Navigationsgeräten

Das Problem bei einem Navigationsgerät ist, dass sich die Lkw-Fahrer auf diese Technik zu sehr verlassen und kaum auf die aufgestellten Verkehrszeichen achten. Ein Brummifahrer landete mit seinem 40-Tonner im Rhein, da er den Fähranleger für eine Brücke hielt. Mehrere Verkehrszeichen wurden ignoriert und die Fahrt endete im Wasser. Der Fahrer musste diesen Fehler mit dem Tod bezahlen. Im Nachhinein wurde festgestellt, das Navi war falsch programmiert.

Navigationsgeräte im Testvergleich

Im Navi-Test unter www.navigationsgeraettest.de können sich die Autofahrer ein Bild machen, welches Gerät bei aktuellen Vergleichstests sehr gut abgeschnitten hat. Natürlich kann die beste Software nicht alle Veränderungen berücksichtigen. Tagesbaustellen werden beispielsweise von dem System nicht erfasst. Außerdem ist es immer möglich, dass sich einige Fehler eingeschlichen haben und es stellt sich die Frage, wer haftet bei einem Unfall? Hier kann mit klaren Worten gesagt werden, die Autofahrer sollten nicht uneingeschränkt dem Navigationsgerät vertrauen. Es ist auch ein Blick auf die Straße erforderlich und die Hinweise der aufgestellten Verkehrszeichen sind zu beachten. Wird zu sehr der Technik vertraut, so kann ein Unfall nicht den Herstellern der Software in die Schuhe geschoben werden. Auf der anderen Seite wäre es empfehlenswert, wenn die Kommunen mit den Programmierern der Software in Kontakt treten würden, damit besondere Gefahrenstellen in das System aufgenommen werden. Dadurch werden nicht nur die Fahrer besser auf ihrem Weg geführt, sondern auch in den Ortschaften würden Behinderungen durch einen fehlgeleiteten Lkw der Vergangenheit angehören.

Bildquelle: Pixabay.com