Vaterschaftstest: Mutter immer mit einbeziehen
Vaterschaftstest: Mutter immer mit einbeziehen
Mein-Vaterschaftstest.de

Neue Richtlinien in Deutschland: Mutter beim Vaterschaftstest grundsätzlich mit einbeziehen

Vaterschaftstest: Mutter immer mit einbeziehen

Im Juli 2012 sind in Deutschland neue Richtlinien für Vaterschaftstests veröffentlicht worden. Hier wird unter Ziffer 6.1 festgestellt, dass ein Vaterschaftstest ohne Kindesmutter nur dann zulässig ist, wenn diese nicht für die Untersuchungen zur Verfügung steht.

Unsere bisherige Korrespondenz mit der hierfür zuständigen Gendiagnostikkommission (GEKO) stellt klar, dass ein Vaterschaftstest ohne Mutter die Ausnahme bleiben soll. In Fällen, in denen die Mutter getrennt lebt von Kind und Mann und nicht erreichbar oder sogar verstorben ist wäre dann ein Test ohne die Mutter zulässig. Auch wenn das beteiligte 'Kind' bereits volljährig ist wäre ein solches Vorgehen denkbar. Es reicht auf jeden Fall nicht aus, dass die Mutter einfach nur erklärt, dass sie nicht mitmachen will. Vielmehr haben die anderen Beteiligten ein Recht darauf, die Mitwirkung und auch die Probenentnahme zur Klärung der Abstammung zu fordern (Vgl. § 1598 a BGB).

Die Einbeziehung der Mutter beim Vaterschaftstest dient einer besseren Identitätssicherung bei Säuglingen und sehr kleinen Kindern und führt aufgrund zusätzlichen Aussagekraft zu besseren statistischen Hinweiswerten oder mehr Ausschlüssen bei der Auswertung des Vaterschaftstests.

Hier sollte man nicht am falschen Ende sparen und die Mutter immer mit untersuchen - auch wenn dies etwas höhere Kosten zur Folge hat. Das Ergebnis eines Vaterschaftstests hat so weitreichende Auswirkungen auf alle Beteiligten, dass es angemessen erscheint diese Forderung der Richtlinie der GEKO einzuhalten.