Defekt oder kaputt: Reklamieren kann so einfach sein
Verbraucherrechte
Die Situation kennt wohl jeder - Sein liebgewonnene MP3 Player geht kaputt. Der Kassenbon ist noch vorhanden und der nächste Weg führt zum Einkaufszentrum. „Ich habe ja noch Garantie“, denkt man sich und spricht die nächst gelegene Verkäuferin an. Man erklärt der Dame, dass der MP3 Player die Lieder nicht mehr so einwandfrei abspielt.
Die Reaktion ist alles andere als serviceorientiert? Eigenverschulden, Gebrauchsdefekt oder nicht mehr Garantiefähig – so sind nicht selten die ersten Reaktionsschlagwörter. Doch wer sich hier von abschrecken lässt, ist selber Schuld!
Eine (kurze) gute Vorbereitung kann das Reklamieren zu einer 5 Minutensache machen. Zum einen ist es egal, ob es ein Billiganbieter oder ein Markenvertreiber ist. GEWÄHRLEISTUNG hat man immer 2 Jahre. Die gesetzlichen Zeilen sagen, dass im ersten halben Jahr der Verkäufer den Defekt VOR KAUF beweisen muss, die restlichen anderthalb Jahre der Käufer, alles andere ist Kulanz.
Außerdem sollte man über solche Dinge zumindest ein wenig Bescheid wissen. Eine kleine Lektüre zu Hause ist daher unvermeidbar. Es spart viele Geld und Nerven
VORGEHEN:
1 Vor der Reklamation sollte man unbedingt die Zentrale kontaktieren. Diese schreiben in der Regel, dass es ihnen leid tut und das man sich bitte bei der nächsten Filiale melden soll. Jetzt werden sie denken, das war mir klar. Es geht hierbei aber nicht um den Reaktionsverlauf, sondern darum, dass sie sagen können: „Ich habe mit der Zentrale gesprochen...“. Mit diesem Satz finden sie schneller Gehör, als ohne. Wenn man fragt, mit wem genau, hat man auch gleich einen Namen parat.
2 Geräte können repariert werden. Man sollte bei Reklas nicht auf das Geld hoffen. Doch Fragen schadet nichts. Sollte aber auf eine Annahme oder komplette Übernahme der Kosten verweigert werden, bringt der Satz „Ich möchte mit Ihnen nicht weiter diskutieren. Geben sie mir einfach die Nummer der Qualitätssicherung/ Revision“. Man muss wissen, dass Kontrollen und Checks aus dieser Abteilung kommen. Firmenrichtlinien sind nicht selten anders, als das, was die Filialen so treiben. Denn diese stehen nicht nur mit den Konkurrenten im Wettbewerb. Nein, auch firmeneigene Mitbewerberfilialen stehen im Kampf des Umsatzes. Da kommt eine ungeliebte Reklamation sehr ungelegen.