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Es passiert schneller als man denkt: Die Gefahr eines Autounfalls ist allgegenwertig

Verkehrsunfälle in Deutschland: Zahlen, Daten, Fakten zur Gefahr auf deutschen Straßen

Verkehrsunfälle sind ein Thema, das potentiell einen jeden Menschen täglich begleitet. Die Gefahr lauert auf deutschen Straßen an jeder Ecke und es kann jeden treffen. Niemand ist davor geschützt. Was ist jedoch überhaupt ein Unfall? Bei einem Unfall handelt es sich um ein plötzliches und ungewolltes Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, bei dem ein nicht völlig belangloser Personen- oder Sachschaden entstanden ist. Unter einem nicht völlig belanglosen Schaden ist ein Schaden in einem Wert von über 25 € zu verstehen.

Unfallzahlen in Deutschland und Europa

Unfallstatistiken werden seit der Gründung der Bundesrepublik geführt. Die Zahl der Unfälle nahm bis 1999 kontinuierlich zu. Im Jahr 1999 wurden 2,36 Millionen Unfälle verzeichnet und die Unfallzahlen erreichten ihr Maximum. Momentan geht der Trend abwärts, allerdings sind die Unfallzahlen immer noch erschreckend hoch. Während im Jahr 1991 11.300 dem Straßenverkehr zum Opfer fielen, sank die Zahl in 2012 auf 3.600 Getötete. Des Weiteren sind die Unfallzahlen in der Risikogruppe der 18 bis 25 Jährigen überproportional hoch. Dies ist auf die Mischung aus Unerfahrenheit und zu hoher Risikobereitschaft zurückzuführen. Männer sind öfter in Unfälle verwickelt als Frauen. In den Sommermonaten verunglücken mehr Menschen als während dem Rest des Jahres. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass in den Sommermonaten Motorradsaison ist und hier viele Motorradfahrer in Unfälle verwickelt werden. So verunglückten allein im Mai 2012 38.835 Menschen im Straßenverkehr. Deshalb hat Sicherheit höchste Priorität, vor allem auch was die Wahl des richtigen Motorradhelms belangt. Verkehrsunfälle in Deutschland werden am meisten von Pkw-Fahrern verursacht. Im Jahr 2012 verunglückten 216.068 Pkw-Fahrer. Mit großen Abstand gefolgt von 74.680 Fahrradfahrern, 31.785 Fußgängern, 27.947 Motorradfahrern, 17.344 Mofa- und Mopedfahrern, 10.053 Lkws sowie 5.671 Kraftomnibusse.

Die häufigsten Unfallursachen

Zu den häufigsten Unfallursachen zählen falsches Verhalten bei Vorfahrts- oder Vorrangsituationen sowie nicht angepasste Geschwindigkeit. Ein schwerer Verkehrsunfall entsteht vor allem bei Fahranfängern auf Grund nicht angepasster Geschwindigkeit. Des Weiteren verursachen ein falscher Sicherheitsabstand, Fehler beim Abbiegen, falsche Straßenbenutzung, Alkoholeinfluss und Fehlverhalten beim Überholen zahlreiche schwere Unfälle.

Maßnahmen, um Verkehrsunfällen entgegenzuwirken

Mit 21.332 Unfalltoten im Jahr 1970 erreichten die Unfallzahlen in Deutschland ihren Rekordwert. In den letzten Jahren bezeugen sinkende Unfallzahlen einen Abwärtstrend. Im Jahr 2012 lag der Wert nur noch bei 3.600 Menschen. Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Unfallraten zu sinken. Hierzu zählen beispielsweise der verpflichtende Einbau des Sicherheitsgurtes und dessen Anlegepflicht. Die Verbesserung der Fahrzeugtechnik und ein optimiertes bodengebundenes Rettungssystem verringerten die Unfallzahlen ebenfalls. Allerdings muss in der Risikogruppe der 18 bis 25 Jährigen noch einiges getan werden. Hier ereignet sich täglich mehr als ein schwerer Verkehrsunfall, der einen tödlichen Ausgang nimmt. An dieser Stelle hat der Gesetzgeber viel getan, wie beispielsweise die Probezeit, das Alkoholverbot für Kraftfahrzeugführer innerhalb der Probezeit sowie unterhalb des 21. Lebensjahres, sowie das Begleitete Fahren mit 17. Allerdings ist zu sagen, dass Deutschland nicht die schlechtesten Werte der Getötetenraten innerhalb der EU-Länder aufweist. Die besten Werte weisen Malta, Großbritannien, Schweden, Niederlande, Dänemark, Irland und Spanien, gefolgt von Deutschland auf. Rumänien, Polen, Litauen sowie Griechenland haben die schlechtesten Werte.

Rechte als Unfallgeschädigter

Kommt es zum Unfall so sichern Gesetz und Versicherung dem Geschädigten, insofern dieser unverschuldet in den Verkehrsunfall verwickelt wurde, einige Rechte zu.

Dem Unfallgeschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Schadensaufnahme zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat. Auch bei der Wahl der Werkstatt hat der Unfallgeschädigte das Recht das Fahrzeug jederzeit in der Werkstatt seines Vertrauens reparieren lassen und braucht nicht die von der Versicherung vorgeschlagenen Partnerwerkstätten aufsuchen. Geschädigten steht es außerdem frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von Ihnen vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen.

Sobald das Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr fahrbereit oder nicht mehr verkehrssicher ist, ist die Anmietung eines Mietwagens meist nicht nur ratsam, sondern auch nötig. Bei Anmietung eines Fahrzeugs der gleichen Klasse übernimmt die Versicherung ca. 75% der Mietkostensumme. Die restlichen 15% gelten als Eigenersparnis, also dafür, dass das eigene Fahrzeug während dieser Zeit keinem Verschleiß und somit laufenden Kosten unterliegt. Ein derartiger Abzug kann durch die Anmietung eines kleineren Fahrzeugs vermieden werden. Falls kein Mietwagen benötigt wird, kann statt eines Mietwagens eine Nutzungsausfall-Entschädigung verlangt werden. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp des Unfallfahrzeugs.

Körperliche und psychische Schäden können bei der Versicherung des Unfallverursachers genauso geltend gemacht wie beim Unfall beschädigtes Gepäck oder Kleidungsstücke. Grundsätzlich hat der Geschädigte, hat er körperliche und psychische Schaden durch den Unfall erlitten, Anspruch auf Schmerzensgeld, dessen Höhe im Ermessen des Gerichtes steht und anhand von Schmerzensgeldtabellen ermittelt wird. Kommt es zu einem Verdienstausfall kann dafür ebenfalls eine Ersatzzahlung verlangt werden. Dabei kann die Beauftragung eines Rechtsanwalts oft von Nöten sein, die Kosten hierfür werden grundsätzlich von der Versicherung des Unfallverursachers getragen.

Verkehrsunfälle in Deutschland: Zahlen, Daten, Fakten zur Gefahr auf deutschen Straßen
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Weiterführende und erläuternde Links zum Thema Rechte als Unfallgeschädigter finden sie im Folgenden:

  • was tun wenn es „gekracht“ hat: www.autounfall.com/index.html
  • Werkstatt: www.berlin.de/special/auto-und-motor/recht-und-urteile/2800878-44852-nutzungsausfall-auto-muss-nach-unfall-so.html
  • Mietwagen: http://gutachten-amawi.de/gutachter-tipps/verkehrsunfall-mietwagen.html
  • Schmerzensgeld: http://www.berlin.de/special/auto-und-motor/recht-und-urteile/2620259-44852-schmerzensgeld-nach-unfall-voraussetzung.html