Umwelt & Natur
Vollbiologische Kleinkläranlagen
Vollbiologische Kleinkläranlagen
Jeder Hauseigentümer, dessen Gebäude nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist, benötigt eine dezentrale Kläranlage, von denen es in Deutschland etwa 1,7 Millionen gibt.
Die Arbeitsweise einer vollbiologischen Kläranlage
Vollbiologische Kleinkläranlagen, die für Wohneinheiten verschiedenster Größenordnungen erhältlich sind, erfüllen alle wasserrechtlichen Anforderungen.
In den meisten Fällen wird die Wasserklärung in einem Dreikammerverfahren durchgeführt. Zunächst wird das Abwasser in eine Absetzkammer geleitet, in der eine mechanische Grobreinigung durch Absinken enthaltener Feststoffe stattfindet. Vollbiologische Kleinkläranlagen werden unterhalb des Höhenniveaus von Wasserverbrauchsstellen eines Gebäudes errichtet, so dass das Abwasser in einem einfachen Gefälleverfahren in die erste Kammer fließt und eine Pumpenanlage oder sonstige elektrische Geräte nicht benötigt werden.
Die zweite Kammer enthält die biologische Reinigungsstufe. Kleine Trägereinheiten, von denen sich z. B. in einer für einen 4-Personen-Haushalt vorgesehenen Kleinkläranlage etwa 30.000 Stück befinden, dienen der Ansiedlung eines Biofilms aus Mikroorganismen, die die nach der mechanischen Reinigung verbliebenen Reststoffe abbauen. Die Luftsauerstoffversorgung durch ein Stoßbelüftungsverfahren sorgt für einen optimalen Schadstoffabbau durch die Mikroorganismen und deren gleichmäßige Verteilung innerhalb der Kammer. Das Bakterienträgermaterial wird durch die Wasserströmung selbständig gereinigt, so dass es nicht zuwachsen kann und während der Betriebsdauer auch nicht ersetzt werden muss.
In der dritten Kammer sinken aus der biologischen Reinigung stammende Feststoffe ab und werden anschließend über einen Druckluftheber in die erste Kammer geleitet. Eine energieeffiziente vollbiologische Kleinkläranlage WSB clean basic verbraucht jährlich lediglich 70 kw/h Strom je Einwohner. Das durch vollbiologische Kleinkläranlagen gereinigte Wasser verfügt über annähernde Badequalität und kann in Gewässer oder in den Boden abgeleitet werden.
Wasserrechtliche Änderungen
In der europäischen Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) wird festgelegt, dass Kleinkläranlagen ab dem Jahr 2015 nicht nur mechanische Reinigungen, sondern auch vollbiologische Reinigungen vornehmen müssen, damit Stickstoff und Keime aus Abwässern künftig weitestgehend beseitigt werden. Vollbiologische Kleinkläranlagen dienen dem flächendeckenden Schutz aller Oberflächengewässer sowie des Grundwassers in der Europäischen Union, um dauerhaft eine ausreichende Qualität des Trinkwassers zu gewährleisten.
Schätzungsweise 500.000 Hauseigentümer sind deshalb verpflichtet, ihre bisherige Kleinkläranlage bis zum Jahr 2015 zu einer vollbiologischen Kleinkläranlage umzurüsten oder aber völlig neue vollbiologische Kleinkläranlagen einzurichten. Bei bisher nur von Mauerwerk eingefassten Kleinkläranlagen entstehen bei Einfamilienhäusern Kosten in Höhe von etwa 6.000 Euro. Verfügt eine Kleinkläranlage bereits über Beton- oder Kunststoffbehälter, so betragen die Nachrüstungskosten ca. 2.000 bis 5.000 Euro. Verschiedene Bundesländer unterstützen die Nachrüstung verpflichteten Hauseigentümer mit Förderprogrammen.
Bildquelle: Flickr.com(c) Von Birkenzweig (CC BY-NC-ND 2.0)