Volljährigenunterhalt - Grundlagen zur Berechnung
Volljährigenunterhalt-Rechner - Berechnung bei Ausbildung und Verwirkung
In einigen Fällen muss Volljährigenunterhalt gezahlt werden. Das wird vor allem dann der Fall sein, wenn es dem Kind nicht zugemutet werden kann, weiterhin im Elternhaus zu wohnen. Diese Bezeichnung klingt jedoch wesentlich härter, als sie eigentlich ist. Ein solcher Härtefall tritt nämlich nicht erst dann ein, wenn das Kind zu Hause nicht ausreichend gepflegt wird. Das wird in den meisten Fällen sowieso bereits ausscheiden, denn ein Volljährigenunterhalt fällt erst dann an, wenn das Kind bereits das 18.Lebensjahr vollendet an. Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn es in der Lage ist alleine für sich zu sorgen und somit unabhängig und nicht mehr abhängig vom Elternhaus oder anderen Institutionen ist. Der typische Fall wird dann eintreten, wenn das Kind gerade einen Schulabschluss erworben hat. Im Anschluss daran muss es sich nach einer Ausbildungsstelle oder aber nach einem Studiumplatz umsehen. Das ist in der heutigen Zeit nicht mehr sehr einfach, sodass man den Schülerinnen und Schülern verlangt werden wird, dass sie spontan und flexibel sein müssen. In den wenigsten Fällen wird es nämlich gelingen einen solchen Ausbildungplatz vor Ort zu finden. Oftmals wird man zuvor umziehen müssen, damit man einen entsprechende Ausbilder finden kann. In diesem Fall reichen die Einnahmen, die man während einer solchen Ausbildung hat nicht aus, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Während eines Studiums hat man sogar gar keine Einnahmen, sodass man hier vollständig darauf angewiesen ist, dass die Eltern sich bereit erklären, finanziell zu helfen. Hier spricht man von dem Volljährigenunterhalt. Dieser wird ebenfalls nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Der Volljährigenunterhalt fällt jedoch wesentlich höher aus. Ein wesentlicher Unterschied liegt darin, ob der Volljährigenunterhalt gezahlt werden muss, weil das Kind auszieht, oder aber, ob der Volljährigenunterhalt gezahlt werden muss und das Kind immer noch zu Hause wohnt. Das ist bei der Berechnung des Volljährigenunterhalt ein entscheidender Unterschied.
Der Volljährigenunterhalt - besteht ein Anspruch darauf?
Die Eltern sind dem Kind zum Volljährigenunterhalt verpflichtet. Man muss für das Kind so lange sorgen, bis es in der Lage sein wird, eigenverantwortlich zu leben. Der Volljährigenunterhalt wird daher bis zum Ende des Ausbildung bzw. bis zum Ende des Studiums gezahlt werden. Jedoch muss der Volljährigenunterhalt nicht alleine reichen, sondern das Kind kann auch verplichtet werden, nebenbei zum Volljährigenunterhalt noch selbst Geld zu verdienen. Das sind jedoch Sonderregelungen, die den Volljährigenunterhalt betreffen. Prinzipiell sollte der Volljährigenunterhalt ausreichen, um sich ein gewisses Minimum, welches absolut notwendig ist, selbst zu finanzieren. Dazu gehört neben der Miete, vor allem auch das Geld, welches man benötigt, um sich Lebensmittel zu kaufen, also die Ernährung. Wichtig ist aber auch das Büchergeld, welches im Volljährigenunterhalt enthalten sein muss, damit man in der Lage sein wird, sich die Bücher, die man für die Ausbildung oder das Studium braucht. Das sind gewisse Kosten, die man ebenfalls berücksichtigen muss. Denn Bücher sind sehr teuer und sind Voraussetzung, für ein erfolgreiches Studium oder eine erfolgreiche Ausbildung. Aber auch hier muss nicht jedes Buch einzeln berechnet werden, sondern eine Pauschale, die zur Verfügung gestellt werden wird. Bezahlt wird diese pro Monat, unabhängig davon ob Ferien sind oder nicht. Bei der Berechnung gibt es auch Rechner, die man nutzen kann, um festzustellen, wie viel man zahlen muss. Man kann sich mit dem Kind einigen, sodass es keinen Streit gibt. Das dürfte in den meisten Fällen gelingen. Wenn dies jedoch nicht möglich ist, wird man einen Anwalt aufsuchen müssen, den man mit der Berechnung beauftragen wird. Ab und an wird es dann bereits zu einer Lösung kommen. Wenn dem nicht so ist, wird ein Gericht eine Entscheidung treffen, welche dann verbindlich gilt und nicht mehr hinterfragt werden kann. Sie muss genommen werden!