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Von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit

Viele Menschen in Deutschland sind arbeitslos, obwohl sie gerne jeden Morgen zur Arbeit gehen möchten. Von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit ist eine Möglichkeit für arbeitswillige zurück in das Berufsleben zu treten. Die Arbeitslosigkeit kann oft lange andauernd und absolut unfreiwillig eintreten. Arbeitsstellen, die jedermanns Vorstellungen entsprechen, sind rar.Dementsprechend hat sich die Arbeitsagentur eine geförderte Möglichkeit für Arbeitslose Menschen in Deutschland ausgedacht.

Von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit
Von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit

Selbstständigkeit als Alternative

Das für die Arbeit zuständige Amt hat ebenso das Interesse möglichst viele Menschen von der Arbeitslosigkeit befreien, wie jeder einzelne Arbeitslose selbst. Die Selbstständigkeit ist eine echte Alternative für Langzeitarbeitslose, die endlich zurück in die Arbeitswelt möchten. Das eigene Geschäft bedeutet eigene Verantwortung, eigene Wünsche erfüllen und eigene Entscheidungen zu treffen. Endlich kann man sich dem widmen, was einem interessiert und damit sogar sein Geld verdienen. Die Selbstständigkeit bedeutet allerdings auch die Verantwortung für den Betrieb, in nicht so rosigen Zeiten. Ein positiver, sowie negativer Nachteil kann die finanzielle Abhängigkeit vom Umsatz des Betriebes sein.

Geförderte Selbstständigkeit für Arbeitslose

Entscheidet man sich für den Schritt in die Selbstständigkeit bekommt unter Bedingungen eine finanzielle Förderung von der Arbeitsagentur. Diese soll dazu dienen in der Anfangsphase den Lebensunterhalt zu sichern. Der eigene Betrieb muss sich zunächst auf dem Markt etablieren, große Umsätze sind zu Beginn der Selbstständigkeit nicht abzusehen. Genau dahinter steckt der Sinn dieser Förderung. Hat der Betrieb sich auf dem Markt etabliert, kann man unabhängig von der Agentur für Arbeit leben und vom Umsatz des Betriebes leben. Der Gründungszuschuss kann allerdings nicht von jedem beansprucht werden. Personen die gerade erst in die Arbeitslosigkeit gerutscht sind, haben keinen Anspruch auf diese Förderung. Langzeitarbeitslose können sich jedoch mit der Selbstständigkeit befreien, sofern sie noch genügend Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben, ist der Gründungszuschuss ebenfalls gesichert.