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Wann macht eine Studienplatzklage Sinn?
Oft wird geklagt, weil man seinen gewünschten Studiengang nicht erhalten hat, in der Hoffnung doch noch einen Platz zu bekommen. Dafür braucht man allerdings einen Rechtsanwalt. Ein guter Tipp in diesem Fall ist zum Beispiel www.kanzlei-ronnenberg.de.
Wie kommt es zur Klage
Gelingt es nicht, einen Studienplatz zu erhalten, so kann man damit vor Gericht gehen und einen Platz einklagen. Zunächst geschieht das über ein Eilverfahren, damit man rechtzeitig zu Studienbeginn noch seinen Platz erhält. Gelingt das nicht, kommt es meist zu einer Klage.
Jedoch funktioniert das häufig nicht. Zu allererst sollten dabei vor allem die Kosten bedacht werden. Denn jedes Verfahren mit Rechtsanwalt ruft automatisch Kosten hervor. Teilweise kostet aber sogar der Erfolg.
Grundvoraussetzungen
Bekommt man einen Studienplatz über hochschulstart.de, der nicht am gewünschten ort ist, so gibt es nur wenig Möglichkeiten dagegen etwas zu unternehmen. Unter Umständen hilft einen Studienplatzaustausch.
Doch dafür darf es keinen einzigen Fehler beim Formantrag gegeben haben. Zudem muss eine vollständige, fristgemäße Abgabe erfolgt sein. Ist das nicht so abgelaufen, kann jegliche Bemühung gleich unterlassen werden. Dann ist nur eine Bewerbung im neuen Semester sinnvoll.
Eine Klage hat generell wenig Sinn, wenn ein Studienplatz über hochschulstart.de vergeben wurde. Denn das vergabeverfahren dieser Seite wurde wegen einer Menge an
Gerichtsentscheidungen dermaßen ausgestaltet, dass eine Anfechtung im Allgemeinen erfolglos ausgeht. Jedoch kann ein Umweg probiert werden: Außerhalb der festgesetzten Kapazität kann bei einer Hochschule an Platz beantragt werden, der im Fall einer Ablehnung gerichtlich geprüft werden kann. In der Regel wird hierbei auf die Hilfe von einem Rechtsanwalt zurückgegriffen. Denn dabei sind diverse Formalien zu beachten.
Dieser Weg steht ganz genauso offen, wenn das Vergabeverfahren von der Hochschule selbst durchgeführt wird.
Was spricht gegen die Klage?
Wäre die Welt perfekt, gäbe es auch keine Zulassungs-Beschränkung. Doch natürlich sind jegliche Beschränkungen nicht zwingend gerecht und sehr subjektiv. Eine Klage verursacht Kosten, ist jedoch keine Erfolgsgarantie. Schon allein das lässt viele zurückschrecken. Davon abgesehen, stellt sich jedoch auch prinzipiell die Frage nach dem Sinn einer Klage.
Immerhin kann weitere Wartezeit auch sinnvoll genutzt werden. Stellt sich die Frage, ob es wirklich zwingend der eine Platz/Ort für das Studium sein muss. Manchmal verrennt man sich auch in später unwichtige Dinge. Ist allerdings die Zulassung für den Studiengang des Masters angesagt, liegt die Sachlage etwas anders. Eine Klage sollte auf jeden Fall dann in Betracht gezogen werden, wenn auch nach dem Bachelor noch der Wunsch besteht, den Studiengang erst mit Master-Abschluss zu beenden. So heißt die Devise: Entscheidung erst nach dem Überlegen treffen.
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