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Was bringt eine Insassenunfallversicherung?

Welcher Versicherungsschutz macht viel oder wenig Sinn?

Wie wir alle bestimmt schon erfahren haben, gibt es notwendige und überflüssige Versicherungen. Über Sinn oder Unsinn einer Insassenunfallversicherung lässt sich trefflich streiten, ein Beispiel soll etwas Licht ins Dunkel bringen. Da diese Art der Unfallversicherung - im Gegensatz zu den kompletten Leistungen der privaten Unfallversicherung - nur eine Ausschnittsdeckung darstellt, also nur während der berechtigten Fahrt im deklarierten Fahrzeug gilt, stellt sich die Prämie naturgemäß günstig dar. Wie sieht aber die Entschädigung nach einem Unfall wirklich aus?

Ausschnittsdeckung heißt: eingeschränkter Versicherungsschutz

Folgendes Fallbeispiel: Eine Fahrgemeinschaft nutzt jeden Tag ein Auto, um sich die Kosten für den Weg zur Arbeit zu teilen. Der Fahrzeughalter hat eine Insassen-Unfallversicherung abgeschlossen, die als Pauschalsystem kalkuliert ist: Abhängig von der tatsächlichen Anzahl der Insassen wird die vereinbarte Summe aufgeteilt. Die Fahrgemeinschaft wird im Straßenverkehr in einen Unfall verwickelt, Verursacher ist ein anderes Fahrzeug. Dadurch fallen Leistungen aus der Kfz-Haftpflicht des Verursachers an, die zum einen die Behandlungskosten und zum anderen Schmerzensgeld sowie bei dauerhaften Beeinträchtigungen auch Rentenleistungen umfassen können. Die Insassen-Unfallversicherung prüft zunächst, ob ein Invaliditätsgrad festzustellen ist - das kann frühestens ein Jahr nach dem Unfall erfolgen.

Zu geringe Ansprüche machen die Versicherungspolice eigentlich überflüssig

Ausgehend von einer Invaliditätssumme von 100.000 Euro bei 100 Prozent Invalidität würden bei vier Insassen 25.000 Euro auf jeden Insassen entfallen. Sollte eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung festgestellt werden, berechnet sich danach die Entschädigungsleistung: 5 Prozent Invalidität entspricht z.B. einer Leistung von 1.250 Euro. Die wichtigen Leistungen werden schon durch die Haftpflicht des Unfallverursachers erbracht, der auch der Fahrer der Fahrgemeinschaft sein kann, dessen Kfz-Haftpflicht für die Insassen aufkommt. Für ihn selbst übernimmt zunächst seine Krankenkasse die Behandlungskosten und das Krankengeld. Befindet er sich auf direktem Weg zur Arbeit, leistet die Berufsgenossenschaft bei drastischen Unfallschäden ebenfalls.

So ist es leicht nachvollziehbar, dass die Stiftung Warentest zu dem Urteil
kommt, dass die Prämie für diese Versicherungspolice besser in eine private Unfallversicherung, die rund um die Uhr und weltweiten Versicherungsschutz gewährt, investiert werden sollte. Siehe: http://www.test.de/versicherungen/tests/Versicherungs-Check-fuer-Familien-Plus-fuer-die-Familienkasse-4113821-4113830.

Denn: Nur eine komplette private Unfallversicherung bietet den geeigneten Versicherungsschutz sowohl im Straßenverkehr als auch bei allen anderen Aktivitäten.

Text Welcher