Wichtige Informationen für den Drittlandversand
Wichtige Informationen für den Drittlandsversand:
Grundsätzlich sind Warenbewegungen von Deutschland in ein Drittland aufgrund der Steuerbefreiungsregelung des § 4 Nr. 1a i. V. m. § 6 UStG steuerfrei.
Bei jedem Versand in ein Drittland ist eine Proforma- bzw. Handelsrechnungsrechnung vollständig ausgefüllt und unterschrieben sowie in dreifacher Ausführung beizulegen.
Ein kostenloses Beispiel für eine Proforma- bzw. Handelsrechnungsrechnung kann man sich hier als PDF herunterladen.
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Überschreitet der Warenwert 1000 € ist ein Ausfuhrbegleitdokument beizulegen.
Dieses können Sie über das Gestellungsverfahren bzw. eine Ausfuhranmeldung beim Zoll erhalten und ist zwingend erforderlich. Die Zollvorabanmeldung muss vom Versender abgewickelt werden und kann elektronisch über das AES (Automated Export System) erfolgen.
Private Kleinsendungen sind in den vielen Fällen eine Geschenksendungen. Diese sind zollfrei und unterliegen keinen Zollförmlichkeiten, wenn alle in Artikel 25 bis 27 ZollbefreiungsVO genannten nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind.
Es muss sich um eine Sendung handeln, die gelegentlich von einer Privatperson in einem Drittland an eine andere Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt wird.
die Waren dieser Sendung ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind und weder ihre Art noch ihre Menge vermuten lassen, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt und
der Empfänger diese vom Absender ohne irgendeine Bezahlung, Gegenleistung oder vergleichbare Ersatzleistung erhält (damit sind z.B. Tauschsendungen ausgeschlossen) und deren Warenwert nicht über 45 Euro liegt (einschließlich des Wertes der unten aufgeführten, mengenmäßig begrenzten Waren
hilfreiche Quellen: Zoll.de , Wikipedia,
nEX.ag