Erziehung & Kinder
Wieviel Taschengeld ist für ein Kind angemessen?
Denkanstöße für Eltern zum richtigen Umgang mit der Taschengeld-Problematik
Das Reizthema Taschengeld ereilt fast jede Familie irgendwann einmal. Kinder sehen Dinge, die sie sich selbst nicht leisten können und schielen neidisch auf scheinbar wohlhabendere Schulfreunde. Die Lösung der Problematik scheint schnell gefunden: Höhere Einnahmen. Die leichteste Variante dabei scheint aus Sicht der Kinder eine Erhöhung des Taschengeldes zu sein. Eltern wiederum sehen das naturgemäß etwas anders.
Sinn und Funktionen des Taschengeldes
Geld fasziniert, ist notwendig, erfüllt Wünsche und kann manchmal auch belastend sein. Keine Frage also: Kinder werden mit diesem Umstand irgendwann zwangsläufig konfrontiert.. Durch die regelmäßige Zahlung eines Taschengeldes lässt sich jedoch der richtige Umgang mit Geld erlernen. Die Kinder gewöhnen sich so daran, dass zwar regelmäßige Einnahmen vorhanden sind, diese jedoch für einen bestimmten Zeitraum ausreichen müssen. Eine behutsame Heranführung an diese Problematik wird nicht konfliktfrei bleiben, fördert aber letztendlich Eigenständigkeit und Verantwortlichkeit des Kindes. Auf keinen Fall sollte Taschengeld daher der Finanzierung grundlegender Bedürfnisse wie Kleidung oder Nahrung dienen. Damit würden Kinder von Anfang an unter Zwängen agieren und könnten kein eigenes Gespür für finanzielle Dinge entwickeln.
Wieviel Taschengeld sollte es sein?
Die Meinungen klaffen weit auseinander, sobald die Höhe des Taschengeldes zur Diskussion steht. Ob großzügig bemessen oder extrem knauserig, ist dabei nicht nur eine Frage des elterlichen Wohlstandes, sondern eben oftmals auch erzieherische Ansichtssache. Sogar so manches altkluge Kind bringt dazu sein juristisches Halbwissen ein und behauptet: Taschengeld in Höhe von ... steht mir gesetzlich zu.
Zunächst einmal sei richtig gestellt: Einen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld, egal in welcher Höhe, gibt es bislang nicht. Allerdings kennt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den so genannten Taschengeldparagrafen. In §110 BGB (der eigentlich zur Thematik der altersmäßigen Geschäftsfähigkeit gehört) wird davon ausgegangen, dass Minderjährige Mittel zur freien Verfügung haben. Der Gesetzgeber akzeptiert also quasi den oben beschriebenen Sinn eines Taschengeldes. Mehr aber auch nicht. Einen juristischen Anspruch auf Taschengeld, möglichst noch mit festgelegter Summe, haben Minderjährige also keineswegs. Dennoch gibt es bisweilen Empfehlungen der Jugendämter, in welchem Alter wieviel Taschengeld sinnvoll ist.
Wie das Wort bereits verdeutlicht, sind dies aber oft lediglich unverbindliche Richtlinien. Einkommensschwache Eltern müssen deshalb kein schlechtes Gewissen haben, wenn sie ihren Kindern nur ein bescheidenes Taschengeld zahlen können. Auf diese Weise lernen Kinder zudem, dass Geld eben manchmal auch knapp ist. Eine Faustregel könnte daher lauten: Das Taschengeld orientiert sich am Einkommen der Eltern, nicht aber den Konsumwünschen des Kindes oder gar dem angeblichen Taschengeld seiner Schulfreunde.
Taschengeld und Erziehung
Neben der speziellen Summe gibt es jedoch noch weitere Aspekte zu
beachten. Taschengeld ist schließlich kein Selbstzweck, sondern soll auch die oben beschriebene Lernfunktion erfüllen. Es wäre fatal, würden Kinder sich lediglich an regelmäßige Geldzuwendungen gewöhnen, ohne einen Sinn für wirtschaftliche Zusammenhänge zu entwickeln. Drei wichtige Fragestellungen sollten deshalb abgeklärt werden:
- Wann?
Es ist vor allem wichtig, eine regelmäßige Zahlung zu gewährleisten. Je nach Alter kann dies beispielsweise wöchentlich oder monatlich erfolgen. Die Unterteilung in kurze Intervalle hat den Vorteil, dass gerade für jüngere Kinder eine bessere Überschaubarkeit gegeben ist. Monatliche Intervalle wiederum gewöhnen das Kind an einen Rhythmus, der später im Arbeitsleben meist üblich ist. Regelmäßig bedeutet aber auch, dass Taschengelder eben wirklich erst frühestens zum vereinbarten Termin ausgezahlt werden. Eltern sollten ihre Sprösslinge gar nicht erst an die Unsitte von „Vorschusszahlungen“ oder „Nachfinanzierungen“ gewöhnen, sondern vielmehr daran, dass regelmäßige Einnahmen mindestens bis zu einem bestimmten Tag ausreichen müssen.
- Wie?
Der verantwortliche Umgang mit Geld beschränkt sich aber keineswegs auf die Anpassung an Zahlungszeitpunkte. Es ist kein Fehler, wenn das Kind lernt, langfristig anstehende sowie unvorhersehbare Ausgaben einzuplanen oder bestimmte Ziele zu finanzieren. Helfen kann dabei eine Sparrate, die das Kind selbst festlegt. Zudem sollte das Kind daran gewöhnt werden, Einnahmen und Ausgaben gewissenhaft zu notieren und Schulden strikt zu vermeiden. Es entwickelt so ein Gespür für seine finanziellen Möglichkeiten.
Kleine „Bußgelder“, also Kürzungen des Taschengeldes, werden in Ratgebertexten und Empfehlungen der Jugendämter bisweilen abgelehnt. Die Begründung dafür lautet: „Das Kind hat mit der vollen Summe gerechnet. Man darf ihm nichts wegnehmen...“ Dies ist allerdings ein Scheinargument. Erwachsene müssen schließlich auch für ihr Tun finanziell einstehen (Temposünden, Schadenshaftung, Leistungskürzung der Arbeitsagenturen...). Kinder dürfen sich daher ruhig daran gewöhnen, dass jede Entscheidung Folgen hat. Natürlich darf eine solche Kürzung des Taschengeldes weder drastisch, noch ungerecht oder gar willkürlich sein.
- Wofür?
Grundsätzlich steht das Taschengeld dem Kind zur freien Verfügung für alle Dinge, die es laut Gesetz erwerben darf. Dennoch können Eltern einen gewissen Einfluss auf die zweckmäßige Verwendung des Geldes nehmen, indem proportional zu Summe und Alter auch die Verantwortlichkeit steigt. Wenn ABC-Schützen ihr kleines Barvermögen also vorrangig für Süßigkeiten ausgeben, dann mag dies durchaus in Ordnung sein. Ein paar Jahre später hingegen ist es sicherlich zumutbar, Teenager für Jugendzeitschriften, Geburtstagsgeschenke, Handykosten oder Kinobesuche selbst aufkommen zu lassen. Wenn Halbwüchsige außerdem glauben, ohne Markenkleidung nicht überleben zu können, so ist dies kein wirkliches Problem, solange sie sich an den Mehrkosten beteiligen. Das Verlangen nach teuren Trendprodukten kühlt auf diese Weise manchmal recht schnell ab.
Bitte beachten Sie, dass obiger Text rein informativen Charakter trägt und keine verbindliche Rechtsauskunft darstellen kann oder soll.
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