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Wohngeld und Lastenzuschuss

Das Wohngeld soll es auch Menschen mit geringem Einkommen ermöglichen, angemessen zu wohnen. In Städten mit hohen Mietkosten wie zum Beispiel München oder Frankfurt hat das Wohngeld eine ganz wichtige Bedeutung. Wohngeld ist also kein Mietzuschuss für Arbeitslose, sondern kann von jedem Bürger also auch Arbeitnehmern, Studenten oder Selbstständigen bezogen werden, sofern das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Arbeitslose und andere Bezieher von Sozialleistungen können hingegen kein Wohngeld beantragen, da die eine Sozialleistung die andere ausschließt.

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Wohngeld und Lastenzuschuss
Wohngeld und Lastenzuschuss

Der Lastenzuschuss

Wer eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim besitzt und in finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann den sogenannten Lastenzuschuss beantragen. Dies ist im Prinzip das Pendant zum Wohngeld für Eigentümer. Dabei werden jedoch nur die laufenden Kosten der Immobilie berücksichtigt und nicht die Raten für den Kredit. Den Lastenzuschuss können allerdings nur Eigentümer beantragen, die in ihrer Immobilie auch selbst wohnen. Zudem ist der Lastenzuschuss normalerweise geringer als das Wohngeld.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Wie hoch das Wohngeld tatsächlich ausfällt, lässt sich vor Antragstellung nicht genau sagen. Zur Berechnung werden verschiedene Faktoren wie zum Beispiel die Anzahl der Personen im Haushalt, die Höhe der Miete, die Nebenkosten, das Einkommen und einige weitere herangezogen. Einen ungefähren Wert können Sie sich jedoch auf verschiedenen Internetseiten mithilfe eines Wohngeldrechners ausrechnen. Empfehlenswert ist zum Beispiel die Seite Wohngeldrechner.biz

Wichtige Änderungen seit 2011

Das Wohngeld wurde 2011 indirekt deutlich gekürzt. Mit der Begründung, dass die Heizkosten gesunken seien, wurde die Heizkostenpauschale gestrichen. 2011 sind jedoch tatsächlich die Heiz- und Nebenkosten sogar gestiegen. Durch den Wegfall der Heizkostenpauschale wurde das Wohngeld um durchschnittlich 52 Euro reduziert. Während Bezieher von Wohngeld 2010 noch durchschnittlich 142 Euro monatlich erhielten, waren es 2011 nur noch 90 Euro.

Grundsätzliche Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld

Das wichtigste Kriterium für den Bezug von Wohngeld ist die Höhe des Haushaltseinkommens. Die Grenze, bis zu welchem Einkommen überhaupt Wohngeld bewilligt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Anzahl der Kinder spielt ebenso eine Rolle, wie der Wohnort, denn schließlich sind die Lebenshaltungskosten nicht überall in Deutschland gleich hoch. Wer zu wenig verdient, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können, bekommt ebenfalls kein Wohngeld. In diesem Fall wird der Antragsteller darauf verwiesen, Hartz IV zu beantragen. Bewilligt wird das Wohngeld außerdem nur für Wohnraum, der für die Größe der Familie angemessen ist. Auch die Miethöhe darf nicht wesentlich vom allgemeinen Mietniveau des Ortes abweichen.